Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 327)
- Language
- German
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Steuer als Einkommenquotient zu gelten habe. Die damals auf die Juden entfallende Steuerquote hielt der Referent für sehr drückend und befürwortete ihre Senkung; er motivierte den Antrag damit, daß die reichen Juden, deren Zahl gering sei, die Steuerlast auf die ärmeren überwälzten, wodurch die Judenschaft immer mehr verarme. Er forderte in steuertechnischer Hinsicht die Gleichberechtigung der böhmischen Juden mit den übrigen Juden im Reiche. Die Steuerungleichheit erwies er auch damit, daß von der im Jahre 1748 festgesetzten Judensteuer im Betrage von 300.000 fl. auf Böhmen 216.500 fl. entfielen, während auf Mähren und Schlesien nur 83.500 fl. kamen; demgegenüber betrage die Zahl der Judenfamilien in Böhmen 8600 und in Mähren 5400, was die ursprüngliche Repartition der Steuerquote nicht zutreffend erscheinen lasse. Von dem Gesamtertrag der Verbrauchssteuer in der Höhe von 66.000 fl. entfielen auf Prag 23.000 und auf das flache Land 43.000 fl. Der Referent beantragte ihre Verpachtung. Zum Schluß wiederholte er insbesondere den Antrag auf Beseitigung der drückendsten Vermögenssteuer, in der er den Hauptgrund für die berechtigte Unzufriedenheit der Juden und ein Hindernis für die Annäherung zwischen Juden und Christen erblickte. Nach Erschöpfung seiner Bemerkungen zu dem Judenpatente vom Jahre 1797 schloß der Referent seiner Äußerung noch einen Anhang an, in welchem er sich mit der Erweiterung der Prager Judenstadt, mit der Verbesserung der physischen Verfassung der Juden und mit der christlichen Gesindefrage befaßte. Die Judenstadt hielt der Referent nicht für hinreichend, um die gesamte Prager Judenschaft aufzunehmen, und versprach sich auch von der Judenbezirkserweiterung des Jahres 1811 keine Besserung, falls den Juden hier nicht auch gleichzeitig das Recht des Häusererwerbs zugestanden würde ,la Bezüglich der Judenkrankheiten und ihrer Behebung konnte sich der Referent auf das Gutachten berufen, welches das Gubernium bereits im August 1818 eingebracht hatte; damals hatte es sich darum gehandelt, daß die jüdischen Brautleute verhalten werden sollten, vor der Ehebewilligung ein Zeugnis über ihren Gesundheitszustand vorzulegen. Die häufigste Judenkrankheit bildeten damals Hautausschläge, die sich namentlich in den ärmeren Schichten zeigten und von der Unreinlichkeit, von dem Mangel an frischer Luft und Licht und von dem gemeinsamen Wohnen der ärmeren jüdischen Familien in wenig geräumigen Wohnungen, vom Fasten, von ungesunden Speisen, von Mangel an Bewegung, vom unausgesetzten Mützetragen aus religiösen Gründen, vom schreienden Beten, vom strengen Fasten und von dem jüdischen Vorurteil herrührten, daß Hautkrankheiten vor ärgeren Krankheiten schützen. Das waren die Hauptgründe, die damals von den Behörden für das Auftreten dieser häufigen Judenkrankheiten geltend gemacht wurden, von denen wir auch 21 333