Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 326)
- Language
- German
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reits oben gezeigt haben. Die niedrigste jüdische Vermögensfassion betrug damals 70 fl. in 1420 Fällen, die Höchstgrenze eines einbekannten Judenvermögens erreichte 30.000 fl. nur bei zwei Fatenten .10 Im ganzen gab es damals auf dem Lande 5134 jüdische Fatenten mit einem einbekannten Vermögen von 1,179.549 fl. 58 kr. und in Prag 858 Fatenten mit einem Vermögen von 741.481 fl. 59% kr., so daß in ganz Böhmen die Gesamtzahl der jüdischen Fatenten 5992 betrug, deren einbekanntes Vermögen sich auf 1,921.031 fl. 57xl2 krbelief; daß diese Summe nicht zu hoch gegriffen ist, wurde oben erörtert. An diesem ungerechten Steuersystem, das eine der Hauptursachen des jüdischen Separatismus und des Hasses gegen die Christen und die Regierung überhaupt bildete, litten am meisten die ärmeren jüdischen Schichten, da die Einhebung der Judensteuer seit dem 1. Feber 1809 immer auf 12 Jahre einer Gesellschaft von 53 der angesehensten und wohlhabendsten Juden verpachtet war, die natürlich die Macht und den Willen hatten, die eigene Steuerlast auf die Schultern der minder bemittelten Juden abzuwälzen. Das Gubernium hatte zwar bereits im Jahre 1813 die Aufhebung des bisherigen jüdischen Steuersystems beantragt, jedoch ohne Erfolg, und so bestand immer noch der Zustand, demzufolge der jüdische Steuerträger an Steuern 20% vom Vermögen, nicht vom Einkommen zahlte, wie das bei der christlichen Bevölkerung der Fall war.11 Da nach dem Finanzbankerott vom Jahre 1811 das Juden vermögen in Wiener Währung einbekannt wurde, während der Steuerquotient in Metallgeld zu zahlen war, so betrug seit dem Jahre 1816 die Judensteuer nicht 13%, sondern 34^2 %• Der erforderliche Ertrag der Judensteuer war mit einer festen Summe bemessen, ohne Rücksicht auf die veränderlichen Vermögens¬ und Einkommen Verhältnisse, - darin erblickte der Referent die Hauptursache der Ungerechtigkeit dieses Systems, das gegen alle Steuergrundsätze verstoße und nur zur Bedrückung der jüdischen Bevölkerung führe. Man rechnete da mit der bekannten Tatsache unrichtiger jüdischer Vermögenseinbekenntnisse, aber der Referent machte mit Recht darauf aufmerksam, auf einer solchen unmoralischen Grundlage lasse sich kein wirksames Steuersystem aufbauen, zumal da die Juden neben der Judensteuer auch die Erwerbsteuer ebenso zahlen mußten wie die Christen, ferner eine 18%ige Hauszinssteuer von den Gebäuden, von denen sie außerdem auch noch die Vermögenssteuer zahlten, ferner eine Familiensteuer, eine Kopfsteuer und die sogenannte Leibmaut, alle Personalauslagen und die Beiträge zum Domestikalfonds. Unter dem Hinweis darauf, daß die Juden in Böhmen viel höher besteuert seien als in den übrigen österreichischen Ländern, betonte der Referent die Notwendigkeit, das ganze bisherige jüdische Steuersystem zu ändern und die Juden in dieser Beziehung den Christen gleichzustellen nach dem Grundsatze, daß die 332 20