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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 325

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 325)
Language
German
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IRI
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deschulden, die Regie und unterschiedliche kleinere Ausgaben bestritten, so daß im Jahre 1820 das Defizit 1310 fl. 7% krbetrug. Außer den oberwähnten Steuern zahlten jedoch die Prager Juden noch verschiedene Gemeindebeiträge und die Konkurrenzgebühr auf die Militäreinquartierung, die Landesjudenschaft aber das Schutzgeld an die Obrigkeit und einige andere Abgaben, die der Staatsbuchhaltung unbekannt und je nach den örtlichen Verhältnissen verschieden waren. Die Staatsbuchhaltung machte aus ihrer Überzeugung kein Hehl, daß die jüdische Bevölkerung in bezug auf Besteuerung gegenüber der christlichen sehr benachteiligt sei, ohne mit ihr rechtlich gleichgestellt zu sein. Die Staatsbuchhaltung verglich die Steuerbelastung zwischen einem Christen und einem Juden unter gleichen materiellen Voraussetzungen und kam zu dem Ergebnis, daß z. B. ein Jude mit einem Vermögen von 1650 fl. 9s/8mal mehr Steuer zahle als ein gleichbemittelter Christ, ein Jude mit einem Vermögen von 4800 fl. aber bereits 142ö/32nral mehr und ein Jude mit 16.000 fl. gar bis 27u/i4mal mehr als ein Christ. Die größte Ungerechtigkeit erblickte die Staatsbuchhaltung mit Recht darin, daß die Judensteuer nicht vom Einkommen, sondern vom Vermögen bemessen wurde, was schlechterdings zur Herabdrückung der Steuermoral, zur konsequenten Verheimlichung des wirklichen jüdischen Vermögenstandes in den betreffenden Steuerfassionen, zu Meineid und Nachlaßbetrügereien führte. Der jüdische Handelsmann war dem christlichen gegenüber auch darin im Nachteil, daß er ähnlich wie der Christ einer hohen Erwerbsteuer unterlag, die er jedoch gleichzeitig auch von seinem Vermögen zahlen mußte, was bei dem christlichen Handeismanne nicht der Fall war. Während der christliche Großhandelsmann von einem ausgewiesenen Fonds von 20.000 fl. nur die Klassensteuer zu zahlen hatte, mußte der Jude von diesem Fonds fast 10% auf Steuern aufwenden. Ähnlich lagen die Verhältnisse bei den jüdischen Kleinhandelsleuten, die von einem Fonds von 4000 fl., jährlich 373 fl. 30 kr. C. M. Steuern zahlten, also gleichfalls fast 10%, während der christliche Handelsmann nur die Klassensteuer trug, und zwar nur in Wiener Währung und nicht in Konventionsmünze wie die Juden. Jüdische Brautleute mußten vor der Hochzeit 500 fl. Vermögen nachweisen, das wirklich nur wenige hatten. Von dem angeführten Vermögen mußten sie jedoch die Steuer auf drei Jahre im Betrage von 120 fl. 45 kr. im voraus begleichen, was also 25% des nachgewiesenen Vermögens entsprach. Ihrem Gutachten schloß die Staatsbuchhaltung einige statistische Tabellen an, die ein interessantes Bild von den Vermögensverhältnissen der böhmischen Juden gab, soweit es sich aus den verzeichneten Steuerbekenntnissen gewinnen ließ. Der Vergleich der jüdischen und christlichen Besteuerung stellte z. B. 18 fl. 8/4 kr. beim Christen einer Summe von 185 fl. 16 kr. beim Juden gegenüber, also über zehnmal mehr, wie wir be- 19 331

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