Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 321)
- Language
- German
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sieben Viertelherren jeder über etwa 400 Häuser die Aufsicht führte, zählte die Judenstadt nur 279 Häuser und der Gemeindevorstand setzte sieh zusammen aus drei Vorstehern, einem Aktuar, zwei Kanzlisten, einem Protokollisten, zwei Dienern, einem Rathauswirt, einem Kassakontrollor, einem Steuerschreiber und einem Heizer; der Jahresaufwand dieses Verwaltungsapparates belief sich auf über 9000 fl. W. W. aus der jüdischen Domestikalkassa. Der Referent machte darauf aufmerksam, daß die tatsächliche Praxis der Judengemeinde, aus der sich mit der Zeit ein wirkliches amtliches Bindeglied zwischen dem Prager Magistrat und der Judenschaft entwickelt hatte, dem Geiste des Patentes vom Jahre 1797 widerspreche, zumal da die Ergebnisse dieser jüdischen Administrative sehr schlecht seien und keineswegs dem hohen Aufwand entsprächen. Die Beleuchtung und Säuberung der Stadt, die der Judengemeinde übertragen war, wurde sehr schlecht ausgeführt, so daß die Judenstadt wegen ihres Schmutzes und ihrer Finsternis berüchtigt war; die jüdische Waisenhausverwaltung hatte lange Zeit keine Rechnung gelegt und auch in anderen Zweigen der jüdischen Administrative führten die zuständigen Behörden gegen die Judengemeinde berechtigte Klagen. Nach der Meinimg des Referenten war es nicht ganz gerecht gegen die Juden, daß sie für den Großteil der polizeilichen Verfügungen aus ihrer Domestikalkasse aufkommen mußten, wiewohl die Stadt Prag, deren Bürger sie seien, für alle diese Verwaltungszweige ihre eigenen Einnahmsquellen habe, zu denen auch die Juden beitragen müßten (namentlich zum Erträgnis der Stadtmaut). Der Referent beantragte daher, die besondere Judengemeinde in Prag aufzuheben, nach ordentlicher Abrechnung und Übergabe der Amtsbücher und Schriften den gesamten Judenvorstand und das gesamte Personal zu entlassen und die Judenstadt künftig als untrennbaren Teil der Prager Gemeinde zu verwalten. Dann müßte man freilich auch die jüdische Domestikalkasse auflassen und die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung aus der Prager Gemeindekasse bestreiten, in welche dann auch die jüdischen Beiträge fließen sollten. Für die Judenstadt sollte ein besonderer städtischer Viertelherr bestimmt werden oder sie sollte den Nachbarvierteln zugeteilt werden, um dadurch die Isolierung der jüdischen Bevölkerung viel sicherer zu durchbrechen. An die Stelle der jüdischen Gemeindevertretung sollten besondere jüdische Gemeinderepräsentanten treten, wie dies sonst in Prag der Fall war, doch nicht als besonderes Amt, sondern unbesoldet und bloß auf drei Jahre, nach deren Ablauf Neuwahlen stattfinden sollten. Für den Fall als dieser radikale Antrag von der Regierimg abgelehnt werden sollte, empfahl der Referent zwar, die bisherigen drei jüdischen Gemeindevorsteher zu belassen, jedoch unbesoldet auf drei Jahre und nicht als besonderes Amt, die Zahl des Kanzleipersonals herabzusetzen 15 327