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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 318

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 318)
Language
German
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Diese Arbeit gegen den jüdischen Aberglauben und Unglauben und gegen den jüdischen Separatismus, der von den halbgebildeten Rabbinern und Talmudisten genährt wurde, hatte zur notwendigen Voraussetzung die Reform der Rabbinerausbildung. Darum widmete ihr der Referent anschließend besondere Aufmerksamkeit. Er beantragte, mehr Rabbiner mit fixer Besoldung, die ihnen ihre Existenz verbürgte, zu ernennen; sie sollte sich in der Höhe von jährlich 300 bis 600 fl. bewegen und nach der Größe des Sprengeis abgestuft sein, wobei die Nebengebühren wegfallen könnten. Mit Beziehung auf die Berichte der Kreisämter über den Mangel der philosophischen Vorbildung der Rabbiner, denen jetzt das bloße Zeugnis eines andern angeseheneren Rabbiners genüge, wiederholte der Referent die Anträge sowohl der Judengemeinde und der Oberjuristen als auch der Lehrer Beer und Homberg. Mit der Meinung der letzteren bezüglich des schädlichen Einflusses der Rabbiner auf die Stärkung des jüdischen Separatismus stimmte der Referent völlig überein und wies darauf hin, die jetzigen Rabbiner würden stets geheime Widersacher aller auf die religiöse Veredelung der Juden abzielenden öffentlichen Einrichtungen sein, schon weil sie befürchteten, ihre keineswegs auf persönlichen Verdiensten beruhende Autorität einzubüßen. Der Referent empfahl deshalb die Errichtung der von Beer und Homberg vorgeschlagenen jüdisch-theologischen Fakultät und des Konsistoriums, beides für das ganze Reich und auf Kosten der Judenschaft der gesamten Monarchie. Auch die Einsetzung jüdischer Superintendenten hielt Böhm für sehr nützlich. Bezüglich dieser Anträge konnte der Referent darauf hinweisen, daß jüngst in Wien ein protestantisches Konsistorium und im Jahre 1820 eine dreijährige theologische Lehranstalt für die Augsburgische und Helvetische Konfession errichtet worden sei; es könnte daher auch bei den Juden zu einem ähnlichen Schritte kommen, zumal sie es noch notwendiger brauchten. Als Sitz der beantragten jüdischen Fakultät brachte der Referent Prag in Vorschlag, namentlich deshalb, weil sich hier seit jeher die altberühmte jüdische Universität befand, die erst mit Hofdekret vom 17. November 18087 aufgehoben worden war. Vor Errichtung der Anstalt empfahl der Referent auch die Einholung der Meinung aufgeklärterer Juden aus dem Reiche und gegebenenfalls aus dem Ausland, und als Vorbild zum Teil die unlängst für die italienischen Juden im Lombardisch-venezianischen Königreich errichtete Anstalt. Neben dem jüdischen Konsitorium und den Superintendenten sollte auch die ehemalige Würde des Landesrabbiners erneuert werden, wozu der Prager Rabbiner ausersehen war. Mit der Errichtung des beantragten Seminars empfahl der Referent zuzuwarten, bis man ein Urteil darüber hätte, wie sich die jüdisch-theologische Lehranstalt bewähren würde, deren Hörer zunächst die philosophischen Studien absolvieren sollten. Die Bestäti- 324 12

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