Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 316)
- Language
- German
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Platzmangel hin und erklärte, daß der Schulbesuch der Judenkinder für die christliche Jugend kaum einen Gewinn bedeuten würde. Zur Erstattung des abverlangten Gutachtens durch das Gubernium kam es, wie gesagt, erst mit Ende Dezember 1826.6 Und es war ein Verdienst des Referenten Hofrat Ritter von Böhm, daß es entschieden zugunsten der Juden ausfiel. Der Referent machte nachdrücklichst auf die Notwendigkeit aufmerksam, zahlreiche althergebrachte Vorschriften zu verbessern. Bevor er noch zum eigentlichen Thema seines Gutachtens überging, gab er die oben erwähnten Ausführungen der beiden Parteien wieder, der Judengemeinde und der Oberjuristen einerseits, Beers und Hombergs anderseits, denen er in vielem zustimmte. Im eigentlichen Referate konnte sich Böhm auf das Gutachten berufen, welches das Gubernium bereits im Jahre 1813 erstattet hatte. Damals hatte sich das Gubernium über das Ansuchen der böhmischen Judenschaft vom Jahre 1811 um Gleichberechtigung mit der christlichen Bevölkerung geäußert, als sie sich darauf berief, die Bedingungen des Patentes vom Jahre 1797 erfüllt zu haben.6 Schon damals hatte das Gubernium den Grundsatz betont, der Nationalcharakter aller Völker der Erde sei von ihrem Temperament bestimmt, das wiederum das Ergebnis unterschiedlicher Komponenten sei, des Klimas, der Lebensführung, der leiblichen und sittlichen Erziehung, und durch die Richtung, die ihr Geist durch die Verfassung und die Gesetze erhalten hat, durch die sie geleitet werden . Da die religiösen Unterschiede unter den bestehenden Verhältnissen ihre ehemalige Bedeutung eingebüßt hätten, war der Referent überzeugt, auch die Juden würden sich ihrer Umwelt anpassen, wenn sie völlig frei wären. Schon im Jahre 1813 hatte das Gubernium den Berichten der untergeordneten Stellen entnommen, daß das Patent vom Jahre 1797 seine Wirkung auf die Juden nicht verfehlt habe; sie hätten seitdem einen bedeutenden Fortschritt gemacht, so daß sie sich gegenwärtig von der christlichen Bevölkerung nur wenig unterschieden, was Wohnung, Brauch, Tracht und Sprache anlange, daß sie sich den Christen angleichen wollten durch Pflege der Wissenschaften, des Handels und der Industrie, daß sie vom Wucher ließen und daß auch ihr Patriotismus wachse. Schon damals hatte daher das Gubernium beantragt, den Juden durch sukzessive Zugeständnisse entgegenzukommen; es hatte aufmerksam gemacht, sobald sich die Regierung einmal entschlossen habe, die Juden im Staate zu dulden, bleibe nichts anderes übrig, als auf ihre Veredlung hinzuarbeiten. Die Zahl der Juden im ganzen Reiche schätzte damals Böhm auf 500.000 Seelen (die nicht allzu verläßliche amtliche Zahl betrug 447.000), wovon etwa 50.000 auf Böhmen entfielen. Das größte Hindernis jüdischen Kulturfortschrittes erblickte der Referent im jüdischen Separatismus, der von den Rabbinern und der Talmudlehre 322 10