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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 315

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 315)
Language
German
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IRI
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wirklich keine Zeit für das Philosophiestudium zu erübrigen sei. Er empfahl jedoch, man solle für das Gebiet des Zeremoniells aus guten Theologen ein besonderes Rabbinerkollegium errichten. Die Religionslehrer würden dann bloß über die Beobachtung der Zeremonialgesetze wachen, während den Rabbinern die Obsorge für den Kultus, die Predigt, die religiösen Funktionen, die Hochzeiten, der Krankentrost und der Religionsunterricht zufallen würde. Jeiteles beantragte, das Zeremoniell unter die Aufsicht eines Rabbiners zu stellen, während der Religionsunterricht nach seinem Vorschlage von dem Schulrate Homberg kontrolliert werden sollte. Homberg selbst erstattete dem Magistrate gleichfalls ein Gutachten, das wiederum gegen die Rabbiner zugespitzt war. Er schilderte das religiöse Leben der damaligen Juden in sehr dunklen Farben, tadelte an den Rabbinern namentlich ihr langdauerndes Studium des Talmuds und des Zeremoniells auf Kosten der eigentlichen religiösen Bestimmung, was nach seiner Meinung zum Mangel an Herzensbildung und somit zu dem Zustand führe, in welchem sich die Juden damals befanden. Auch die Bibel sei durch Verschulden der Rabbiner von Aberglaube und Wortklauberei überwuchert, dem Kult mangle die Würde, die Gebete brächten derzeit das menschlich fühlende Herz auf. Homberg versprach sich von der philosophischen Vorbildung der Rabbiner nichts, solange man sie nicht unter Staatsaufsicht stelle; sie würden sich sonst stets für die alleinseligmachenden Religionslehrer halten, die heilige Schrift entweihen und das gemeine Volk in Fragen der Religion und der Moral in der bisherigen Unwissenheit halten. Auch Homberg beantragte daher die Errichtung eines klugen jüdischen Konsistoriums unter der unmittelbaren Leitung der Landesbehörde; es würde ihm die Pflicht zufallen, die jüdischen Religionslehrbücher und die Gebete zu revidieren und zu reinigen, wirklichen Gottesdienst einzuführen, allerhand Mißbräuche abzustellen, das höhere jüdische Schulwesen zu organisieren, die Rabbiner zu erziehen und zu approbieren, die falsche Schriftauslegung zu beseitigen, die Rabbiner zum Predigen und zur Pflichterfüllung anzuhalten, besondere jüdische Mädchenschulen einzuführen, kabbalistischen Überspanntheiten in den Gebeten entgegenzuwirken, für die Einheit der Religion zu sorgen und gegen das Sektenwesen anzukämpfen. Der Magistrat zollte diesen Anschauungen Hombergs volle Zustimmung und empfahl dem Gubernium, ihm die Ausarbeitung eines eingehenden Antrages auf Errichtung des Konsistoriums zu übertragen. Bezüglich der Besoldung der Rabbiner erkannte der Magistrat die Einwendungen der Judengemeinde an und beantragte, die Gehaltsfrage vorläufig in suspenso zu belassen. Gegen den Plan der Regierung, die jüdischen Kinder zum Besuche der Christenschulen zu verpflichten, sprach sich damals selbst die Schülinspektion aus; sie wies besonders auf den 9 321

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