Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 314)
- Language
- German
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wünscht und erforderlich, da das Gebet verständlich sein solle. Nach der Meinung der beiden Lehrer verdiente der Protest der Prager Oberjuristen überhaupt keine Beachtung. Als daher der Prager Magistrat im November 1820 dem Gubernium sein Gutachten betreffs der jüdischen Religionsreform vorlegte, stützte er sich auf die Gutachten der genannten Lehrer Beer und Homberg. Das Schriftstück des Magistrats ging davon aus, daß die jüdischen Rabbiner zur Verrichtung gottesdienstlicher Handlungen nicht in dem Maße notwendig seien wie die christlichen Priester und betonte, die Juden bedürften vertrauenswürdiger Personen zur Lösung religiöser Zweifel, zur Pflege der Sittlichkeit und zur Erziehung der Jugend. Den Juden einen Rabbiner aufzuzwingen hielt der Magistrat für ausgeschlossen, denn es würde ihrer Bestimmung widersprechen, die auf dem Vertrauen der Gemeinde beruhe, und würde den Bannfluch nach sich ziehen. Bezüglich der vorgeschriebenen philosophischen Vorbildung der Rabbiner zitierte der Magistrat nur die Meinung der Prager Oberjuristen, daß bei dem langen philosophischen Studium den Rabbinern zu wenig Zeit übrig bleiben werde, um sich das eigentliche rabbinische Wissen anzueignen, namentlich die Kenntnis des Talmuds und der vier Bücher Schulhan Aroch. Überdies würde dann die Judengemeinde zu ihnen kein Vertrauen haben, da sie ihr vom jüdischen Gesetz und von der Religionslehre allzu entfremdet erscheinen würden, und so müßte das Rabbinat bald eingehen. Gegen die Forderung einer festen Besoldung der Rabbiner wandten die Oberjuristen ein, daß dies eine allzu starke Verlockung für Gewinnsüchtige darstellen und das Vertrauen zum Rabbinerstand untergraben würde. Nicht einmal die Anträge auf eine Reform des Religionsunterrichtes fanden Gnade in den Augen der Oberjuristen; sie wiesen darauf hin, ein Auszug aus den heiligen Schriften sei unzureichend und die Einführung metaphysischer Grundsätze würde den spekulativen Geist der Juden zum Unglauben verführen. Auch die neuen Lehrbücher erschienen ihnen - wie wir übrigens aus ihrem Memorandum an den Kaiser gesehen haben - als Produkt der Puristen undDeisten, wogegen es den Mosaismus zu schützen galt. Auch die Prager Judengemeinde nahm sich damals der Rabbiner an; sie wandte ein, sie könnten sich die philosophischen Kenntnisse auch aus andern Quellen aneignen. Die Judengemeinde brauche viel eher echte Religionslehrer denn Philosophen, zu denen sie kein Vertrauen hätte. Eine fortschrittlichere Auffassung bekundete in einem besonderen Gutachten der jüdische Gemeindevorsteher Juda Jeiteles, der die Notwendigkeit anerkannte, Lehrbücher der jüdischen Glaubenslehre und des religiösen Zeremoniells herauszugeben. Aber auch er bestätigte, daß das Studium des komplizierten jüdischen Religionszeremoniells und der 36 Talmudfolianten fast ein ganzes Menschenleben erfordere, so daß 320 8