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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 311

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 311)
Language
German
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IRI
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Synagogen vorlegen lassen. Dieser Antrag gab vermutlich den Anstoß, das Hofdekret vom Feber 1820 zu erlassen. Durch die Anonymität deckte sich Beer aus Besorgnis vor Verfolgung von Seiten andersdenkender Juden , vor allem natürlich der Rabbiner. Als Beer vom Gubernium aufgefordert wurde, ein Gutachten über die Ausbildung und Prüfung der jüdischen Rabbiner vorzulegen, nahm er die Gelegenheit wahr, um diese umfangreiche Denkschrift für den Kaiser auszuarbeiten. Mit gründlicher Sachkenntnis kritisierte er die bisherige Kultusverwaltung der böhmischen Judenschaft, wies ihre Mängel nach und stellte Reformanträge. Sein Hauptaugenmerk wandte er den damaligen Rabbinern zu. Er wies überzeugend darauf hin, daß auch kein einziger von ihnen die für einen Geistlichen jeder Religionsgemeinschaft unerläßlichen Kenntnisse besitze: also neben den alten Sprachen in Exegese, Hermeneutik, Archäologie, Chronologie, theoretischer und Moraltheologie, Katechetik, Homiletik, Liturgie und ihrer Geschichte. Die derzeitigen Rabbiner seien keine Priester, sondern bloße Zeremoniäre - führte Beer aus - der Talmud sei ihre Hauptlehre; daher bildeten sie das Haupthindernis einer Annäherung von Juden und Christen, indem sie zur Erhöhung ihres Einflusses diese Vorschriften, Mythen und Legenden erhielten und vermehrten. Es sei daher notwendig, vom Talmud zur ursprünglichen Religion des Moses und der Propheten zurückzukehren; nur so könne die Absicht des Patentes vom Jahre 1797 erfüllt werden. Diese Reform könne allerdings nicht von den Rabbinern ausgehen, die sich der Einführung der deutschen Sprache in den Synagogen widersetzen; denn dann könnten sie nicht von Rache, Verfluchung der Gegner u. dgl. sprechen . Über die Vorbildung der Rabbiner behauptete Beer, daß vielleicht einzig und allein die Rabbiner in Polna, Böhmisch-Leipa und Neuhaus ein Zeugnis über philosophische Studien besäßen, aber keines von einer österreichischen Universität; sie hätten sich dieselben durch Umgehimg des Gesetzes verschafft. Blutenden Herzens - so schrieb Beer -, aber mit reinstem Gewissen vor Gott klage er die Rabbiner an. Nach seiner Meinung seien bloß die Laienlehrer imstande, die beantragte Reform durchzuführen, doch müßten sie nicht bloß alle obangeführten Disziplinen beherrschen, sondern auch den Talmud und den daraus hervorgegangenen Rabbinismus. Zu diesem Zwecke beantragte Beer die Errichtung einer besonderen mosaischen theologischen Lehranstalt, die unter staatlicher Aufsicht diese jüdischen Religionslehrer ausbilden würde. Vier Professoren und ein Adjunkt würden hinreichen; die jährlichen Kosten dieser Anstalt veranschlagte Beer mit 12.000-15.000 fl. und beantragte, zu dessen Deckung den Ertrag der jüdischen Stiftungen für Lehrer und Schüler des Talmudstudiums zu verwenden oder den Aufwand auf die gesamte Judenschaft im Reiche zu repartieren. Die Anstaltsprofessoren sollten das jüdi- 5 317

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