Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 310)
- Language
- German
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angemessenen Besoldung an die Kreisrabbiner im Betrage von 400-500 fl. C. M. zu verhalten. Einzelne Judengemeinden, die keine eigenen Rabbiner hatten, begnügten sich nur mit Religionslehrern („Religionsweiser, Schulsinger"), die in der Regel gleichzeitig auch Ritualschlächter waren („Schächter, Koscherer"). In Böhmen gab es damals insgesamt nur 46 jüdische Trivialschulen (mit Ausnahme der Prager Hauptschule), an denen ordentliche jüdische Lehrer unterrichteten. Bemitteltere Judenfamilien hielten zum Unterricht ihrer Kinder in der Religion und in den sonstigen Gegenständen Privatlehrer, während die übrigen Judenkinder - unregelmäßig - die deutschen christlichen Schulen in den betreffenden Gemeinden besuchten , wo ihnen vorschriftsgemäß besondere Bänke zugewiesen waren. Am katholischen Religionsunterricht nahmen sie freilich nicht teil; den Religionsunterricht besorgten nach dem Lehrbuche Bnezion besondere Religionslehrer, die nicht vom Staate bestellt waren. Die Kreisämter empfahlen daher fast einhellig, künftighin den Religionsunterricht nur geprüften Lehrern anzuvertrauen, die von den Kreisrabbinern zu beaufsichtigen wären. Den regelmäßigen Besuch der christlichen Schulen durch Judenkinder empfahlen zwar die Kreisämter einmütig, rieten aber nicht, bereits bestehende jüdische Schulen aufzulassen, schon aus dem Grunde, da in den christlichen Schulen wenig freier Raum für die jüdischen Kinder sei, die abgesondert von den christlichen sitzen müßten, hauptsächlich wegen ihrer Unreinlichkeit und häufiger Hautkrankheiten. Gegen den Besuch christlicher Schulen durch jüdische Kinder wendeten ihrerseits die Juden selbst ein, daß die damaligen christlichen Lesebücher vielfach einen ausgesprochen katholischen Charakter trugen, was viele jüdische Eltern zurückhielt, ihre Kinder in christliche Schulen zu schicken. Das Bedürfnis einer Reform der jüdischen Kultusverwaltung begann damals auch von jüdischer Seite betont zu werden. Es war der Lehrer der religiösen Moral an der Prager Hauptschule, Peter Beer, der Ende Mai 1820 dem Kaiser ein umfassendes Memorial in dieser Frage überreichte, das sich entschieden gegen die jüdischen Rabbiner jener Zeit richtete. Beer, der damals bereits 37 Dienst jähre hatte, war der Verfasser mehrerer Bücher, welche sich die religiöse und sittliche Hebung des Judentums zum Ziel setzten. Er hatte noch zu Kaiser Josefs II. Zeiten studiert. Die Bestrebungen des Kaisers, die Juden in Österreich zu reformieren, veranlaßten ihn, sich dem Lehrberufe zu widmen. Bald nach Erscheinen des Systemalpatents vom Jahre 1797 gab er 1802 die Schrift „Kelch des Heils" heraus, die die Juden aufmuntern sollte, die Absichten des Patentes zu erfüllen. Schon im April 1819 hatte Beer durch Vermittlung des Ministers Saurau, dem er seinen Namen offenbarte, dem Kaiser einen anonymen Antrag auf Änderung des Gottesdienstes in den jüdischen 316 4