Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 293

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 293)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2644300-2644317--2261-2646606
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

die öffentlichen Schulen schicken wollen, sollen nur in Normal- und Hauptschulen unterrichtete christliche Lehrer aufnehmen. Demgemäß wird den Judenkindern der Zutritt zu sämtlichen Schulen und dortigen Gymnasien eröffnet. Hinsichtlich der Bücher werden sie auf die Prager Druckerei verwiesen. b. Die Nahrungserweiterung 1. Ackerbau. In Bezug auf die Realitätenpachtung schlägt das Amt vor, sie für jede Judenfamilie auf den Ort des Domizils zu beschränken, weil sonst eine Familie mehrere Dominien pachten und zum Nachteile der christlichen Bevölkerung durch jüdische Hände beurbaren würde. 2. Handwerk. Die Regierung meint, christliche Meister würden die Juden schwerlich aufnehmen, weil Juden nach ihrem Gesetz mit Christen nicht zu Tisch sein dürfen. Unter den Juden gebe es in Schlesien nur Glaser. Die Juden müßten also zur Antretung tolerierter Stellen bestimmte Kinder in Städte, wo jüdische Handwerker seien, in die Lehre schicken, diese aber dann der Prüfung durch christliche Meister unterziehen und die Praestanda leisten lassen, da sie sonst einen Vorzug vor den Christen hätten. 2. Hofkanzlei und Staatsrat Die Kanzlei war mit den Vorschlägen des Königlichen Amtes einverstanden, nur daß sie hinsichtlich der Sprache der Urkunden an die Stelle der dreijährigen Frist auch für Schlesien die zweijährige als ausreichend erachtete. Im Staatsrate erklärte Freiherr von Lohr, die generalen Grundsätze seien sich nach dem zu richten, was für Niederösterreich resolvieret worden; speziell für Schlesien habe er nichts zu erinnern. Ganz ähnlich erklärt Gebler, die Anwendung der allerhöchsten Resolution auf das Land Schlesien sei ganz recht gemacht. Nicht ganz so einverstanden zeigt sich Kresel. Er ist nicht für die Beschränkung der Pachtungen auf den Ort des Domizils. Was das Amt befürchte, die Verwendung zahlreicher jüdischer Dienstboten als Landarbeiter, sei gerade das Ziel. Graf Hatzfeld bleibt auch hier seiner grundsätzlichen Weitherzigkeit getreu. Wo es möglich sei, solle den Juden erlaubt werden, ihre Kinder in die benachbarten mährischen Schulen zu schicken. Der Besuch christlicher Schulen solle erlaubt, aber nicht erzwungen werden. Er ist dafür, den Juden den Kommerzialhandel zu gestatten, aber nicht, wie es das Königliche Amt beantragt, mit Ausschluß des Kleinhandels, weil sonst viele zu gründe gerichtet würden. Fürst Kaunitz erklärt sich mit Hatzfeld einverstanden. 298 68

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.