Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 292)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2260-2646605- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
nach der neuen Lehrart eingerichtete Judenschulen vorhanden seien, zur Kenntnis genommen wird". Die Absichten des Kaisers betreffs der Schulen wurden auch hier rasch und kräftig gefördert; aus diesen Anfängen entwickelte sich das dann zu so hoher Blüte gelangte deutschjüdische Schulwesen Mährens. III. SCHLESIEN 1. Die Lage der Juden und die Vorschläge des Königlichen Amtes Die Verhältnisse der schlesischen Juden162 sind von denen der böhmischen und mährischen in mancher Hinsicht verschieden. Die 119 Familien, die im Lande geduldet wurden,153 bildeten in steuerpolitischer Hinsicht und zur Besorgung gewisser Angelegenheiten drei Körperschaften, und zwar die Judenschaft des Teschener Kreises, die von Troppau- Jägerndorf und die von Weidenau. Jede dieser Körperschaften stand unter einem von ihr gewählten Steuerkollektor, welcher mit seinen Beisitzern alle die Verfassung der Juden betreffenden Geschäfte, als die Einhebung der Judensteuer, der Kultusbeiträge, die Führung der Matriken usf. zu besorgen hatte. Die Judenschaft des Teschener Kreises, zu welcher von jenen 119 tolerierten Familien 88 zählten, bildete unter behördlicher Aufsicht auch in Beziehung auf den Kultus eine Gemeinschaft, welche ihren Vereinigungspunkt in der Stadt Teschen hatte, wo der Gottesacker für die Juden des ganzen Kreises war und wo ein behördlich bestätigterReligionsweiser seinen Sitz hatte, der für die Juden des Teschnischen die Seelsorgefunktionen vollzog. Aber es war eigentlich doch nur ein Privatexerzitium der Religion, das den Juden zugestanden war, ohne Synagoge, Rabbiner, Vorsteher u. dgl. Schon am 30. September 1781 konnte die B.-ö. Hofkanzlei dem Staatsrate den Vortrag: Die Duldung der schlesischen Juden und derselben Nahrungserweiterung betreffend vorlegen.154 a. Sprache und Unterricht Die Vorschläge des Königlichen Amtes155 betrafen und gingen : 1. auf Abschaffung des Gebrauches der jüdischen Nationalsprache überhaupt und ins besonders in den Urkunden binnen dreier Jahre. 2. Da die Juden zerstreut wohnen, keine Schulen und Synagogen haben, sind sie zum Besuche der nächsten christlichen Schulen (außer den Religionsstunden) anzuhalten. Wohlhabende, die ihre Kinder nicht in 67 297