Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 261)
- Language
- German
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die 3000 fl. von der Prager böhmischen Landesjudenschaft aufgenommen worden seien, und daß die Prager städtische Judengemeinde von der landesjüdischen Gemeinde gänzlich separiert sei, folglich jede für sich auch abgesonderte Kassen hätten (s. o. S. 236ff.). Die Prager Judenschaft habe zum Zwecke der Errichtung der Normalschule kein Kapital aufgenommen, sondern es seien von dem Mitältesten Lazar Grünhut die Unkosten (im Betrage von 1856 fl. 48 kr.) aus eigenem vorgestreckt worden. Die jährlichen Unterhaltungskosten werden mit 2000 fl. veranschlagt. Das Gubernium beantragt, der Prager Judenschaft zu erlauben, die bestrittenen Auslagen aus der Gemeindekassa ersetzen zu dürfen. Das Dekret, das unter dem 3. Dezember eingelangt sei, lasse es zweifelhaft, ob die 3000 fl. allein der Landesjudenschaft gehörten oder auch auf die Prager Judenschaft sich erstreckten. Die Entscheidung lautete:71 „Die zur ersten Einrichtung der jüdischen Normalschulen ohne Wider Ersatz allergnädigst bewilligte 3000 fl. seyen für die gesamte Böhm. Land- und Prager städtische Judenschaft zu verstehen, doch könne leztere den Abgang aus diesen Auslagen aus der Gemeindekassa ersetzen." Damit war aber die Judenschaft noch lange nicht im Besitze des ihr zugedachten kaiserlichen Geschenkes.72 Zwischen den verschiedenen Finanzstellen, die mit der Sache zu tun hatten, gingen die Schriftstücke hin und her, auf welche Weise die Bedeckung für diese Summe gefunden werden solle,73 so daß das Prager Gubernium am 27. September 1783 eine große Eingabe an den Kaiser machen mußte, die mit der Bitte schloß, „womit dieser Betrag von 3000 fl. indessen ex Cammerali oder aus dem Haupttax fundo vorgeschossen werden möchten, damit die Judenschaft einmal der derselben zugedachten allerhöchsten Gnade theilhaftig werden könne". Am 20. November 1783 fiel endlich die Entscheidung,74 „daß der aus den jüdischen Ehetaxen für die erste Einrichtung der jüdischen Schulen verwilligte Betrag per 3000 fl. semel pro Semper bey dem Prager Kameral-Zahlamte gegen Quittung des Normal-Schul-Oberdirektors Probsten von Schulstein anzuweisen seye." Zugleich wurde der Auftrag gegeben, auch die Judenschaft entsprechend zu verständigen. Und so erhielt dann endlich die Prager Gemeinde 1500 fl. und die gleiche Summe wurde der Landjudenschaft zugewiesen.75 Übrigens wurde das jüdische Schulwesen auch sonst materiell gefördert. Die Schullehrer waren von Steuern, Familien- und Inkolatstaxen befreit.76 Nach dem Hofdekrete vom 29. Dezember 1788 war die Taxe von 50 fl. für dieThora künftig an die jüdische Gemeindekassa zum Behuf der jüdischen Normalschulen zu entrichten. Diese Thorataxen hatten diejenigen Juden zu bezahlen, die in ihrem Privathause einen regelmäßigen 266 86