Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 260)
- Language
- German
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konnten, wurde den Juden vom Gubernium gestattet, die Kosten einstweilen durch eine Anleihe zu decken. Von diesen Schulen wurden einige sofort errichtet und „mit jüdischen und christlichen Lehrern versehen". Der Bericht hierüber (24. Mai 1782) ging an die B.-ö. Hofkanzlei. Diese hatte gegen den vom Gubernium gemeldeten Plan und die Anleihe nichts einzuwenden und regte unter Berufimg auf das Handschreiben vom 13. Mai an, daß diese 3000 fl. aus den jüdischen Steuern und Taxen bestritten werden könnten. (Vortrag vom 13. Juni 1782.) Im Staatsrate sprachen sich Martini und Gebler für diesen Vorschlag aus, ebenso Kresel; dieser mit dem Zusätze „jedoch habe der Schuldirektor auf die Befolgung der höchsten Befehle und daß diese Schulen fleißig besuchet werden, zu invigiliren". Auch Reischach erklärte sich einverstanden. Graf Hatzfeld meinte (21. Juni), die Ehetaxen seien ein Teil des fundus contributionalis, welcher nicht insbesondere ad aerarium einfließe, sondern dem Contributionsquanto zur Beihilfe geworden sei. „Es hänge also lediglich von der allerhöchsten Milde ab, ob den Juden der daraus entstehende Contributionsnachlaß auf gedachte 3000 fl. oder einen Teil derselben verwilliget werden solle." Die kaiserliche Entschließung vom 22. Juni ging dahin, daß zwar der Entwurf genehmigt, aber zugleich der Auftrag erteilt wurde, sich behufs Bedeckung des Erfordernisses mit der Kammer ins Einvernehmen zu setzen, damit ein fundus ausfindig gemacht werden könne, womit das jüdische Contributionale unbelastet bleiben möge.68 Am 18. November beschäftigte sich der Staatsrat aufs neue mit dieser Angelegenheit, u. zw. mit einemVortrage der Studien-Hof kommission vom 12. November. Unter Beziehung auf den am 22. Juni erteilten Auftrag zeigte die Hofkanzlei im Einvernehmen mit der Hofkammer an, daß sie keinen anderen Fond dazu wisse als die jüdischen Ehetaxen, die der Kaiser ja von Anfang an wenigstens zum Teil dazu bestimmt habe und die im Durchschnitte jährlich 3581 fl. 35 kr. abwürfen. Die Hofkanzlei erbitte sich die Erlaubnis, die erste Einrichtung aus diesen Taxen zu bestreiten, da inzwischen schon 1351 fl. ausgegeben worden seien. Am 19. äußerte sich Martini zustimmend, desgleichen Reischach. Hatzfeld meinte, es hänge von des Kaisers Gnade ab, diese Summe ohne Ersatz zur Errichtung der jüdischen Normalschulen zu verwenden; er glaube jedoch, „daß diese erfordernuß aus dem schuhlfonde zu bestreiten wär", weil dieser zur Verbesserung des Schulwesens ohne Unterschied der Religion bestimmt sei (20. Nov.). Der Kaiser genehmigte jedoch am 21. November das Einraten der Kanzlei und damit schien die Angelegenheit erledigt.69 Aber das böhmische Gubernium mußte sich am 18. Dezember 178270 nochmals an den Kaiser wenden und darauf aufmerksam machen, daß 35 265