Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 259

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 259)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2644300-2644317--2227-2646572
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

sich gegen die Vorwürfe der Gesellschaftsfeindlichkeit, des Betrugs als angebliche Folge ihrer Religion, ihrer Privilegien, ihrer Sondergerichtsbarkeit. Er will dann die Nützlichkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Juden nachweisen, will zeigen, daß die Erlässe Josefs nicht so sehr einer notwendigen Beseitigung von Übelständen als einer wünschenswerten Besserung dienen. Seine Behauptung, daß der Kaiser nicht im entferntesten daran denke, die innere jüdische Gerichtsbarkeit zu beseitigen (V. Kap., III. Art.), wurde freilich sehr bald durch die Tatsachen widerlegt, wie denn der Verfasser auch sonst in der Abwehr da und dort mehr behauptet, als unwidersprochen bleiben kann. Beide Bücher, die hier nur als beispielsweises Zeitzeichen angeführt wurden, verdienten bei einer Darstellung der bezüglichen Literatur eine eingehende Behandlung. Auch nur als eines Zeitzeichens sei eines Ausschreibens65 gedacht, das die kurfürstlich mainzische Regierung schon am 15. Februar 1782, also unter dem unmittelbaren Eindrucke der Josefinischen Dekrete in Absicht auf die Verbesserung des Zustandes der Juden erließ. Es wird Bericht über ihre Zahl gefordert, ferner über das Gewerbe (Nahrung), über ihre Verfassung und worin sie den Beamten, worin den Rabbinen unterworfen seien. Wie diese Verfassung zu bessern wäre? Ob den Juden erlaubt werden könne, mehrere Nahrungszweige zu treiben; über den Zustand der jüdischen Schulen. Was, wie, von wem gelehrt werde? Wie sie zu bessern seien? 5. Unmittelbare Folgen des Hofdekretes a. Schule Von den unmittelbaren Folgen des Hofdekretes vom 19. Oktober für die böhmischen Juden ist die auffälligste und segensreichste die Neugestaltung des jüdischen Schulwesens. Im Jahre 1776 schon hatte Maria Theresia66 dem böhmischen Gubernium den Auftrag erteilt, in diesem Kronlande jüdische Schulen nach dem Normallehrplane zu begründen. Aber dieser Auftrag war (s. o.) ohne Erfolg geblieben. Die Judenschaft verbat sich damals den deutschen Unterricht unter dem Vorwande, daß die Kinder alle Stunden des Tages zu den Gebeten und zum Religionsstudium brauchten.67 Jetzt jedoch ging man mit großem Eifer an die Ausführimg der kaiserlichen Befehle. Die jüdischen Landesdeputierten setzten sich mit dem Leiter des böhmischen Normalschulwesens, dem Schulrate Probst Ferdinand Kindermann von Schulstein in Verbindung und rasch ging man ans Werk. Man nahm die Errichtung von 34 Schulen in Aussicht. Für die ersten Anschaffungen und für Bauarbeiten waren etwa 3000 fl. erforderlich. Da die jüdischen Gemeinden diese Summe nicht aufbringen 264 34

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.