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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 256

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 256)
Language
German
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IRI
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Schon im Jänner 1782 wurde den Juden die Erlangung des juridischen und medizinischen Doktorates54 freigegeben und mit Beziehung darauf, allerdings wesentlich später, aus einem besonderen Anlasse verfügt, daß jüdische Gymnasiasten, „insoweit als die eigenen jüdischen Stiftungen nicht ausreichen, bey ihrer auszeichnenden Anwendimg auch einer Unterstützung von den eingehenden Unterrichtsgeldern bey dem gymnastischen Unterricht teilhaftig werden können ... "55 Hieher gehört die Aufhebung der in Judensachen aufgestellten Kommission und der Auftrag, alle bisher bei dieser anhängig gemachten Sachen bei dem königl. Landesgubernium anzubringen.66 Es wurden durch Hofdekret vom 19. Dezember 1781 alle den Juden vom Christen „unterscheidenden Leibmauten, doppelte Gerichtstaxen, Passir- und Repassir-, dann Nachtzettelabgaben" sogleich eingestellt und befohlen, die Juden hierin den christlichen Untertanen völlig gleichzustellen ,67 Ebenso wurde den Juden gestattet, zu Marktzeiten in den Städten bei Tag und Nacht zu wohnen und ihren Handel zu treiben. Nur die Bergstädte bleiben ihnen weiter verboten.68 Mit Hofdekret vom 18. September 1785 wurde ihnen an Orten, wo sie toleriert waren, der Ankauf von Ärarial- und öffentlichen Gebäuden zum Zwecke der Errichtung von Fabriken gestattet .59 4. Rückwirkung auf die öffentliche Meinung Mit den in immittelbarem Zusammenhange mit dem Toleranzdekret stehenden Verordnungen war die Josefinische Judengesetzgebung auch für Böhmen bei weitem nicht erschöpft. Noch waren wichtige Fragen ungelöst; so die der Militärpflicht der Juden, die in der literarischen Erörterung der Judenfrage immer wieder besprochen wurde; die der jüdischen Sondergerichte (s. S. 237 u. 251), des jüdischen Eherechtes, der jüdischen Namengebung, die für die Konskription wichtig war, welche ihrerseits in engem Zusammenhang stand mit der Aushebung zum Kriegsdienste. Aber auch das, was geschehen war, erregte die öffentliche Meinung überaus stark. Von den Juden wurden die kaiserlichen Erlässe nicht ungeteilt freundlich aufgenommen: man fürchtete für den Glauben. Daher fand es der dem Mendelssohnschen Kreise angehörige Naphtali Herz (Hartwig) Wessely nötig, in einem hebräisch geschriebenen Büchlein: „Dibre Scholaum we'emeth: Worte des Friedens und der Wahrheit" für die Reformen des Kaisers einzutreten.60 Das Werkchen wurde von David Friedländer bald ins Deutsche übersetzt, auch in andere Sprachen übertragen und 31 261

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