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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 247

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 247)
Language
German
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IRI
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aber auch bei diesen Gewerben „würden keine andern Betrügereyen als jene, die man auch bei den Christen antrifft, zu besorgen gewesen seyn", wenn die jüdischen Fabrikanten durch die Zunft- und Handlungspolizei, wohin sie künftig zu ziehen wrären, ebenso beaufsichtigt würden wie die christlichen. Der Oberste Burggraf (Fürst Karl Egon Fürstenberg) vereinigt sich in der Hauptsache mit diesen letzteren Stimmen. Er hat nur zwei „Erinnerungen". Man solle den Juden erstens die Pacht ackerbarer Gründe nicht in der Nähe fremder, besonders feindlicher Grenzen erlauben, da bekanntlich der gewinngierige Jud aller niedern Handlungen fähig und also dem Feinde Unterschleif zu geben, die Desertion und verbotene Ein- und Ausfuhr zu fördern bereit wäre. „Nach einmal vollkommen ausgebildeter Denkart dürfte sonach die diesfällige Wohlthat allgemein gemacht werden." Zweitens rät er, die Juden am Handel mit ausländischen, besonders hoch verzollten Waren zu hindern, und zwar wegen der Schmuggelgefahr und wegen Ablehnung des Handels mit den inländischen Waren und der Ablehnung ihrer Ausfuhr seitens der Juden. Er rät daher für die ersten Jahre zur Einstellung ihres Handels mit fremden Waren, wie es im Handlungspatent vom 24. März 1764 geschehen. Übrigens habe der Oberstburggraf einstweilen „den Lehrern der normal und trivial Schulen an Händen gegeben, daß sie die Gemüter der Jugend unvermerkt aus vernünftigen Grundsätzen zur Toleranz, Verträglichkeit und Menschenliebe gegen andere, einer fremden Religionslehre zugetane Mitmenschen vorzubereiten sich angelegen sein lassen sollen". b. Der Vortrag der Hofkanzlei Der Vortrag der B.-ö. Kanzlei geht davon aus, daß der Kaiser seine Absicht: keine Mehrausbreitung der jüdischen Nation in den Erblanden, keine Einführung dort, wo sie nicht vorhanden seien, bereits gelegentlich des Vortrags über die niederösterreichische Judenschaft geäußert habe,41 „wodurch also alle in dem Gubernialbericht wegen unbeschränkter Vermehrung und Begünstigung (der Juden) für die christlichen Innsassen geäußerte Besorgnisse" hinwegfielen. Der Vortrag behandelte dann erstens die Aufklärungsmittel, zweitens die Eröffnung neuer Nahrungswege, um sie (die Juden) vom Wucher abzubringen .42 Zu Punkt 1 wird a) vorgeschlagen, daß binnen der in dem Vortrage wegen der mährischen Judenschaft bestimmten Zeitfrist von zwei Jahren die Juden verhalten würden, alles, was eine Verbindlichkeit in gerichtlichen oder außer- 252 22

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