Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 245)
- Language
- German
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mieten, würde dazu führen, daß sie bürgerliche und obrigkeitliche Grundstücke durch wucherische Verleihungen an sich zögen und sie selbst nie bebauen würden, wenn ihnen nicht die Beiziehung der Christen glatterdings verboten würde. Dem Wucher wäre durch wohleingerichtete Vorschußkassen oder sogenannte Leihbänke nach preußisch-schlesischem Muster Einhalt zu tun. Die Umschaffung des fanatischen jüdischen Nationalgeistes könnte nur durch bessere Erziehung und Verbannung der widersinnigen Gebräuche erreichet werden. Daher müsse nach der Meinung dieser Stimmen 1. nach vier bis sechs Jahren der Gebrauch der jüdischen — nicht der hebräischen — Sprache untersagt, letztere auf den Gottesdienst beschränkt werden; 2. sollten jüdische Schulen auf Normalschulart eingerichtet und der „diesfälligen", d.h. staatlichen, allgemeinen Direktion untergeordnet werden. Sie halten es 3. nicht für rätlich, daß die jüdischen Kinder mit Christenkindern vermengt in die Schulen gehen. Beide Völker seien zu solch auffallender Veränderung noch nicht reif. Es sei schon wegen der in den niederen Schulen zur Verbindung der Lehre mit der Hauptsache so vielfältig vorkommenden Reiigionsübungen besser, daß die Juden aus den eigenen Fonds bei jeder Synagoge Schulen und Gymnasien stifteten. Auf den höheren Schulen sei den Juden der Zugang zu den öffentlichen und Privatvorlesungen zu eröffnen. Die Logik, „woselbst die aus den Humanioribus eintrettende Studenten am meisten unbändig sind", müßten sie auf ihren eigenen Gymnasien hören. — Hier ist also wohl die Furcht vor Schlägereien, wie man sie ja vor nicht allzulanger Zeit an der Prager Universität erlebt hatte, wirksam; 4. eine eigene Buchdruckerei und das Verbot der auswärts gedruckten jüdischen Bücher sei ebenfalls gut; 5. das Unterscheidungszeichen (durch einen gelben Fleck am Aufschlage) müßte „als beleidigendes Schandzeichen abgestellet werden". Gubernialrat von Meyern meint, es sei die Probe notwendig, ob die Juden, „diese für sich und ihre Religion so eingenommene Nation", sich in diese Umschaffung werde fügen wollen. Von Riegger nimmt den Grundsatz an, daß die Vermehrung der Juden dortlandes nicht zu begünstigen sei, da sie mehr schädlich als nützlich seien. Ihr ganzes Religionssystem sei den christlichen Staaten nicht vorteilhaft. Er hält die „Umgießung ihres durch mehrere Jahrtausende gleichgebliebenen nationalen Charakters in so kurzer Zeit" für unmöglich; daher solle das Hauptaugenmerk nur auf die reichere Klasse gerichtet und zur Aufklärung und Besserung ihres Herzens alles Dienliche vorgekehrt werden. 250 20