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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 244

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 244)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--2212-2646557
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wahrnehmen müssen, daß in Brünn von den Juden noch der Leibzoll erhoben wurde und daß die Prager Juden noch den gelben Ärmel trugen .8S Am 3. Oktober berichtet die B.-ö. Hofkanzlei dem Staatsrate in ihrem Vortrag, die bessere Benützung der böhmischen Judenschaft für den Staat betreffend, über die Stellungnahme des böhmischen Guberniums.87 Das Gubernium äußert verschiedene Meinungen über die im kaiserlichen Handbillet vom 13. Mai bemerkten Mittel zur besseren Bildung und Benützung der jüdischen Nation. Der Referent Graf von Rottenhann, die Gubernialräte Graf (Karl) Clary, Baron Waßmuth und von Hennet schicken ihren Vorschlägen eine Reihe allgemeiner Betrachtungen voraus, die aus dem natürlichen Charakter des jüdischen Volkes und seiner Religionsbeschaffenheit hergeholt sind. Sie sehen an den Juden Abneigung vor dem Feldbau, vorzüglichen Hang zum Handel, durch den Talmud in dessen ungereimte Auslegung angeordneten Religionshaß gegen die Christen. Daraus folgern sie, daß die Juden nicht zum unbedingten Genüsse aller bürgerlichen Freiheiten und Rechte zugelassen werden dürften. In Provinzen, in denen es nicht merklich an Bevölkerung fehlt, seien nur reiche Juden zuzulassen, die den all in grosso Handel zu betreiben hätten; die anderen solle man in wenig bevölkerte Provinzen senden, wo sie gezwungen wären, den Ackerbau und andere Hantierungen zu treiben. Dazu empfehle sich der Banat. Die Referenten versprechen sich davon noch einen weiteren Nutzen bei der von ihnen vorausgesetzten besonderen Veranlagung der Juden; sie werden vielleicht bald den Handel auf der Donau und in das Schwarze Meer wichtig machen. In Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse stellt das Gubernium fest, die Juden seien seit der Wiederaufnahme zu allen bürgerlichen Gewerben zugelassen; (das ist etwas ungenau, s. S. 237) sie trieben aber nur das Schuster- und Schneiderhandwerk. Auch das stimmt nicht. (S.o.) Von ihrer Handelstätigkeit: den Handel mit Wolle hätten sie durch Vorschüsse an die dürftigen Gutsbesitzer in ihre Hände gebracht. Leder, Branntwein, Pottasche, Häute und Federn würden durch die überall im Lande verstreuten jüdischen Branntweinbrenner, Fleischhacker und Gerber, durch Schwärme armer Juden von Haus zu Haus aufgesucht und an die reicheren gebracht. Wucherische Vorschüsse im Lederhandel brächten den christlichen Professionisten Einbuße bis zu 10 Prozent; daher gelangten so wenige (christliche!) Lederhändler zu eigenem Verlage. Auch klagten die Beamten, daß die Juden die Weber zu schlechter Arbeit verleiteten; und auf dem Lande gewännen die Juden durch die scheinbare Wohlfeilheit der Waren und fortwährendes Hausieren einen Vorsprung im minuta Handel, daß es ihnen die christlichen Kaufleute und Krämer nicht gleichtun könnten. Die Erlaubnis, Häuser und Grundstücke zu 19 249

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