Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 240)
- Language
- German
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Von den Antworten, die dies Büchlein fand, ist die wichtigste die gleichfalls ohne Namen Prag 1782 erschienene Schrift: Über die Unnütz- und Schädlichkeit der Juden im Königreiche Böheim, Mähren und Österreich, als deren Verfasser Ignaz Klingler nachgewiesen ist.82 Ihre Abfassungszeit ist insoweit sicherzustellen,33 als von ihr in einem Vortrage vom 8. Oktober 1781 die Rede ist, dem ein Protokoll der Wiener Zensurkommission zu gründe liegt, an die sich die böhmische Kommission gewandt hatte, weil sie die Besorgnis hegte, daß durch die Verbreitung dieser Schrift in Böhmen die „Gährungen zunehmen dürften und der Innhalt der Absicht des höchsten Hofdekretes vom 16. May a. c. entgegenzuarbeiten scheine". Die Wiener Kommision fand, daß „nach Auslassimg verschiedener vom Referenten mit roth angestrichener Stellen, demselben allenfalls hier in Wien das imprimatur nicht versagt werden würde, da auch Schriften für die Juden seit kurzer Zeit im Druck erschienen". Das Urteil über die Berechtigung der Besorgnisse der Prager Kommission überließ sie der höheren Stelle. Die B.-ö. Hofkanzlei glaubte, „daß die besorgte Gährung ohne Grund sey, da auch andere Stände oder Gemeinden von Menschen bisher ebenso scharf oder noch bitterer in solchen Broschüren hergenommen werden". Von den Staatsräten beschäftigte sich keiner mit dem Büchlein, sondern nur mit den gleichfalls sub Nr. 3 behandelten Memoires de PAbbe Terrai, in Bezug auf die die allgemeine Ermahnung an die Zensoren ergeht, sonst gute Bücher nicht wegen einzelner anstößiger Stellen zum Verbote anzutragen. Demgemäß lautete die Resol. aug. vom 15. Oktober 1781: „Von den zum Verwerffen angetragenen Büchern sind die sub Nr. 1,3; 5 und 8 zu admittieren" und damit war auch Klinglers Schrift zur Veröffentlichung zugelassen. Die Schrift erfordert darum unsere Aufmerksamkeit, weil ein Teil der gegen die Juden erhobenen Anklagen sich in auffälliger Weise mit demjenigen berührt, was mehrere der böhmischen Guberinalräte in dem vom Kaiser geforderten Gutachten der Landesstelle vorbringen. Dieses Gutachten wird von der B.-ö. Kanzlei in einem Vortrage vom 3. Oktober, „die bessere Bildimg und Benutzimg der Juden für den Staat betreffend", behandelt. Der Zusammenhang ist zeitlich und sachlich möglich, weil das Manuskript Klinglers vor der Abfassung des Gutachtens beim böhmischen Gubernium war, das, wie oben erwähnt, Bedenken gegen seine Zulassung zum Drucke hatte. Hiebei sind vornehmlich die wirtschaftlichen Erörterungen ins Auge zu fassen; aber auch die allgemeinen Betrachtungen, die der Referent vorausschickt, weisen nach Form und Inhalt eine gewisse Übereinstimmung mit denen Klinglers auf, nur daß das amtliche Schriftstück schon mit Rücksicht auf die ausgesprochene Willensmeinung des Kaisers im Ausdrucke viel gemäßigter ist. Es ist 15 245