Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 235)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2203-2646548- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Eine ähnliche wirtschaftliche Leistung vollbrachte das Prager „Hausjudentum". In dem von Collini16 geschilderten freiwilligen Bedienten haben wir wohl einen derartigen Hausjuden zu erblicken. Auch sonst bediente sich der jüdische Handel vielfach „der Handelsagentur und Maklerei, die eine ansehnliche Zahl von Juden beiderlei Geschlechtes ernährte".21 Die Tabakpacht war in jüdischen Händen; in Böhmen in denen Israel Honigs und seiner Gesellschafter, und den Weiterverkauf besorgten jüdische Trafikanten. Doch war diesen verboten, daneben mit anderen Waren Handel zu treiben. Auch sonst wurden vielfach Regalien an Juden verpachtet und große Lieferungen, vor allem Heereslieferungen, durch sie besorgt. Das Handlungspatent vom 24. März 1764 verbot ihnen, mit fremden Manufakturen Handel zu treiben; aber schon am 3. Februar 1765 erging ein neuer Erlaß, der den Juden auch die Einfuhr von fremden productis artis gestattete, wenn diese inner Landes nicht zur Perfection gebracht werden könnten oder zu einer weiteren Fabrikation tauglich seien. Es handelt sich um fremde Material-, Spezerei- und Färb waren, Zucker, Kaffee, Indigo, dann aus dem gröbsten gearbeitete materiae primae (rohe Häute, Pelzwerk, gesponnene oder geschlagene Wolle, Harras, rohe und cartierte Seide), welche Anlaß zu weiterer Fabrikation geben. Die Ursache derartiger Maßnahmen ist immer das Streben, die heimische Erzeugung zu heben, zu bewirken, daß möglichst wenig Geld außer Landes gehe. Das bezeugt u. a. die Verordnung vom 21. März 1772, die die Juden im Handel mit auswärtigen Waren den Christen gleichstellt: „Indessen liegt der Judenschaft ob, die möglichste Beförderung des Verschleißes der inländischen Manufaktur und Fabrikwaren um so gewisser sich angelegen sein zu lassen, als im widrigen Falle die erlaubte Einfuhr der fremden Waren aufgehoben werden würde." Sehr wichtig war ihr Handel mit Schnittwaren. 1772 hatten in Prag die Juden 459, die Christen 39 Schnitt- und Galanteriewarengeschäfte.22 Der Handel der Juden mit Gold und Silber machte der Regierung ernstliche Sorge. Wie wichtig er für das Land war, zeigt die Tatsache, daß Wolf Zappert, der Ahnherr der bekannten Familie, der „altes Gold und Silber nebst dem Gräz einhandelte, solches (den) 18 (spezificirten) christlichen Gold- und Silberarbeitern zur Verarbeitimg gab. Mit den erzeugten Galanteriewaren trieb er Handel auch in fremde Länder und ,zogc so ,Geld ins Land'."23 Zappert suchte 1773 erneut darum an, „die Wiener Jahrmärkte mit seinen Galanteriewaren besuchen zu dürfen". Er wurde abgewiesen, aber sein Gesuch gab Anlaß zu einer allgemeinen Anordnung. Maria Theresia entschied sich dahin, daß man auch anderen Juden erlauben solle, christ- 240 10