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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 180

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 180)
Language
German
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teurer verkaufen. Im ersteren Falle würde den Obrigkeiten eine Einbuße an ihren Einkünften drohen, im letzteren Falle erscheine die ganze Öffentlichkeit bedroht, die entweder minderwertige oder teurere Ware zu kaufen bekäme. Damit wollte das Gutachten andeuten, daß die vorgeschlagene Reform der jüdischen Betrügerei und Gewinnsucht keineswegs einen Riegel vorschieben würde; die Produktion würde zwar zu einem Gutteil von der „Pfuscherei66 gereinigt, aber im Grunde genommen würde der Erfolg gering sein, denn die jüdische Gewinnsucht könne wieder beim Lederhandel in erhöhtem Maße zum Vorschein kommen. Daher beantragte das Gutachten des mährischen Tribunals im Geiste der Äußerung des Znaimer Kreishauptmanns, die jüdischen Gerbereien sollten der Aufsicht der zuständigen christlichen Zunft unterstellt werden, falls man den jüdischen Praktiken in diesem Industriezweig den Garaus machen wolle. Durch fleißige Visitierung der Gerbereien würden die Juden gezwungen werden, Ware von guter Qualität herzustellen. Würde ein Jude bei der Fabrikation schlechter Ware betroffen, solle er durch Beschlagnahme eines Teiles oder des ganzen Vorrates an Waren bestraft werden. Damit war aber auch der Versuch der Wiener Regierung, eine Änderung der Verhältnisse im mährischen Gerbereiwesen herbeizuführen, begraben und vom großangelegten Plane blieb nur ein Bündel Akten. Grundsätzlich wurden die jüdischen Gerbereien zwar der Aufsicht der Gerberzunft unterstellt, doch konnte diese Kontrolle nicht durchgreifen und verschlug daher den Juden nicht viel, denn die Zünfte vermieden es, mit den eifersüchtigen Obrigkeiten in Konflikt zu geraten. ★ Die dem Gutachten des mährischen Landestribunals beigeschlossenen Beilagen geben ein ziemlich genaues Bild vom Zustand des mährischen Gerbereiwesens zu Beginn des achtzehnten Jahrhundertes, namentlich insoweit es in den Händen jüdischer Pächter ruhte. Das Bild ist jedoch nicht vollständig, weil uns ausführliche Daten aus dem Iglauer Kreis fehlen, dessen Kreishauptmann nur von den Herrschaften Trebitsch und Pirnitz Angaben über den Zustand der dortigen Gerbereien beibrachte. Trotz wiederholter Aufträge an Rzikowsky langte von ihm keine Antwort ein und das mährische Landestribunal mußte das unvollständige Gutachten nach Wien senden. Die Angaben der Kreishauptleute lassen sich in statistischen Tabellen darstellen, wenn man die Tagebücher der Kreisboten vornimmt, in welche die Obrigkeiten die gewünschten Daten eintrugen, und dazu die einzelnen Gutachten und Relationen mit heranzieht, die einzelne Obrigkeiten unmittelbar an die Kreisämter eingesandt hatten. Auf Grund dieser Quellen hatte zwar der betreffende Kreishauptmann eine Summarkonsignation der jüdischen Gerbereien ab- 9 183

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