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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 181

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 181)
Language
German
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gefaßt und nach Brünn abgeschickt. Aber durch einen Vergleich dieser Konsignationen mit den Originalaufnahmen habe ich festgestellt, daß die Kreisämter die Tagebuchangaben der Kreisboten keineswegs restlos ausgenützt und ihre Konsignationen recht liederlich gearbeitet haben. Was die Tagebücher der Kreisboten anlangt, so sind ihre Angaben an Umfang und Reichhaltigkeit von ungleichem Wert. Einige sind äußerst wortkarg, während andere wieder ausführlicher über den Zustand der jüdischen Gerbereien unterrichten. Letzteres gilt namentlich vom Tagebuch des Ungarisch-Hradischer Kreisboten: hier kann man sich sowohl über die wirtschaftliche und soziale Stellung der jüdischen Gerber als auch über ihre Zinsleistungen an die Obrigkeiten unterrichten. Die Verschiedenheiten in den Berichten der Boten haben mich bewogen, die Angaben, die nicht regelmäßig wiederkehren, in die Anmerkung zu verweisen, aber sie bieten manches Interessante in wirtschaftlicher und sozialer Beziehung. Was die Genauigkeit der Tabellen betrifft, so sind die Angaben in der Rubrik „jüdische Gerbereien" über jeden Zweifel erhaben. Es geht dies aus den Botendiarien hervor, wo stets betont wird, daß es sich um Verzeichnisse handle, „wieviel und wo die Juden einige Gerberhäuser entweder eigen oder verdingte haben". Erscheint im Botenbuch auch ein christlicher Gerber, so beruht dies vermutlich auf einem Versehen der eintragenden obrigkeitlichen Kanzlei. Der verschwindend kleine Prozentsatz der christlichen Gerber, die ich nur aus dem Streben nach Vollständigkeit in die Tabellen aufgenommen habe, ließe sich sonst gar nicht erklären . Bei der Rubrik der christlichen Gerber nehme ich auf den Umstand keine Rücksicht, ob es sich um die Eigentümer oder um die Pächter von Gerbereien handelt, und verweise diese Unterscheidung gleichfalls in die Anmerkung. Die Tabelle enthält auch eine Rubrik, die sich auf jüdische Gerbereien bezieht, in welchen christliche Arbeiter beschäftigt waren. Einen Eigentümer oder Pächter darf man als wohlhabend bezeichnen, wenn er fachmännisch ausgebildete Hilfskräfte bezahlen konnte. Nur eine ziemlich allgemeine Begleiterscheinung der Gerbereipröduktion möchte ich noch erwähnen: ein großer Teil der Juden betrieb die Gerberei in Branntweinbrennereien, die ihnen ebenfalls von der Obrigkeit verpachtet waren. Dieser Zusammenhang zwischen der Gerberei und der Spiritus und Branntweinbrennerei ist typisch und würde eine ausführlichere Darlegung verdienen. Der Zusammenhang beruht vermutlich in der Hauptsache darin, daß die Spiritusbrennerei und die Gerberei zu den wenigen Handwerken gehörten, die den Juden zugänglich waren. Es ist dann begreiflich, daß unternehmungslustige Juden, die von der Obrigkeit den einen Betrieb, die Brennerei, gepachtet hatten, auch die Gelegenheit gewinnbringend zur Ausübung der Gerberei ausnutzen wollten und dann beide Gewerbe gleichzeitig betrieben. 184 10

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