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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 178

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 178)
Language
German
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IRI
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blick auf den uns bereits bekannten Plan des Reskripts vom 27. Jänner 1719 erachtete es Graf Rottal nicht für unbedingt nötig, ja nicht einmal für tunlich, in den jüdischen Gerbereien ausschließlich christliche Arbeitskräfte zu verwenden. Nach seiner Meinung können die Juden auch die Produktion ganz gut selbst besorgen, wenn sie nur zu solider Arbeit angehalten werden. Zu diesem Zwecke erschien ihm als geeignetste Maßnahme, die Juden unter die fachliche Aufsicht christlicher Meister zu stellen, welche die von den Juden hergestellten Produkte prüfen und beschauen sollten. Würde ein Jude bei betrügerischer Arbeit betroffen, so beantragte Rottal dessen exemplarische Bestrafung und die Einziehung des gesamten schlechtgegerbten Leders .13 Die Reihe der Gutachten der mährischen Kreishauptleute wird durch die Äußerung des Iglauer Kreishauptmannes Johann K. Rzikowsky von Dobrschitz abgeschlossen;14 sie fußt auf einem unvollständigen Material, denn dem Autor standen bei ihrer Abfassung nur die Berichte von den beiden Herrschaften Pirnitz und Trebitsch zur Verfügung, da die übrigen Obrigkeiten ihre Berichte nicht eingebracht hatten. Vom Iglauer Kreis gewinnen wir also hinsichtlich des Umfanges des jüdischen Gerbereiwesens kein vollständiges Bild, doch die Äußerung Rzikowskys ist darum nicht weniger interessant. Sie vermehrt nämlich die gegen den Vorschlag des Reskripts vom 27. Jänner 1719 vorgebrachten Einwände noch durch ein Bedenken religiöser Art, das hier an vornehmster Stelle steht: die Sorge um die Glaubensreinheit der bei einem jüdischen Arbeitgeber arbeitenden Christen.15 Vom wirtschaftlichen Standpunkt war jedoch viel wichtiger der zweite sachliche Grund Rzikowskys. Er gab seiner Befürchtung Ausdruck, die Juden würden kaum wirklich erstklassige Kräfte heranziehen, wenn ihnen auferlegt würde, zum Gerben der Häute christliche Arbeitskräfte einzustellen; er sprach die Meinung aus, es stünde vielmehr zu erwarten, die jüdischen Dienste würden von Leuten gesucht werden, die nicht selbständig bestehen könnten, ja gar von unausgelernten oder von solchen, die ein der Gerberei verwandtes Handwerk ausgelernt haben: solche Leute, die das Gerbereifach schlechterdings nicht verstehen, gewährleisten natürlich keine Qualitätsware. Aus diesem Einwände entwickelte dann Rzikowsky einen dritten, praktisch den schwerwiegendsten: zugegeben, es würde den jüdischen Pächtern gelingen, ordentliche Meister zu gewinnen. Was wäre die Folge für die übrigen ordentlichen christlichen Gerber, deren es in seinem Kreise und namentlich in Trebitsch eine stattliche Anzahl gebe, wenn sie sich bereits jetzt in ihrem Kreise nicht ernähren könnten und bis ins nachbarliche Böhmen dem Handwerk nachgehen müßten? Würde die Gerberei in jüdische Hände übergehen, so wären diese kleinen Handwerker unrettbar dem völligen Ruin geweiht: der Wettbewerb der Juden, der auf der fachmännischen Arbeit gedunge- 7 181

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