Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 177)
- Language
- German
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tung von Gerbereien an Juden für unbedenklich. Dieser Antrag des Znaimer Kreishauptmannes fußte auf Erfahrungstatsachen, denn im Znaimer Kreise wurde in drei obrigkeitlichen Gerbereien (Grusbach, Ungarschitz und Pullitz) unter den gekennzeichneten Bedingungen gearbeitet . Mit den Anschauungen des Olmützer Kreishauptmannes stimmte im großen ganzen sein Kollege im Prerauer Kreise, Rudolf Christoph von Witten,8 überein. Sein Gutachten lief darauf hinaus, von seinem Standpunkt und mit Rücksicht auf seinen Kreis bestünde kein Einwand dagegen, die obrigkeitlichen Gerbereien unter den im Reskript vom 27. Jänner 1719 empfohlenen Modalitäten an Juden zu verpachten; ja, er begrüßte den Wiener Vorschlag sogar mit Genugtuung, denn er versprach sich von dessen Verwirklichung einen Aufschwung der Gerberei, besonders hinsichtlich der Qualität des gegerbten Leders. Die Übergabe der Produktion an Fachleute werde ihr manchen Krebsschaden fernhalten und namentlich den Lederhandel im Lande vor Schädigung bewahren. Das Hauptübel im Lederhandel erblickte der Prerauer Kreishauptmann vor allen Dingen im betrügerischen und unehrlichen jüdischen Produktionsprozeß und in der übermäßigen jüdischen Gewinnsucht, an deren Beseitigung der Öffentlichkeit viel liegen müsse. Darum sah er in der Verwirklichung des Reskriptprogramms vom 27. Jänner 1719 einen guten Anfang, um die dringend notwendige Reinigung anzubahnen.9 In absoluten Gegensatz hiezu stellte sich das Gutachten des Grafen Anton Rottal, Kreishauptmanns von Ungarisch-Hradisch,10 das auf Grund von genauen Berichten der Oberämter von einem guten Kenner sowohl des Kreises als auch der einschlägigen Handwerks- und Industriefragen ausgearbeitet war. Graf Rottal war unter allen Kreishauptleuten am besten über den Stand des jüdischen Gerbereiwesens unterrichtet. Das kam wohl zum Teil auch daher, daß er in seinen Rundschreiben an die Oberämter genaue Angaben über die Gerbereien verlangt hatte, namentlich die Angabe, wieviel der jüdische Gerber an Pachtschilling entrichte, u. ä. Auf Grund dieser genauen Unterlagen gelangte Graf Rottal zur Überzeugung, die jüdischen Gerbereien hätten für die Wirtschaftsverhältnisse des Kreises keine große Bedeutung.11 Zur Frage der bloßen Verpachtung der Gerbereien an die Juden bemerkte der Ungarisch-Hradischer Kreishauptmann, sie unterläge keinerlei Bedenken, namentlich wenn die Christen keinen so großen Pachtschilling zahlen wollten. Er billigte den Juden auch das Recht und die Befähigung zu, selbst das Leder zu gerben, aber er machte darauf aufmerksam, falls das Leder von christlichen Meistern in eigenen Kleinbetrieben oder genossenschaftlichen Gerbereien hergestellt würde, so würden ihnen die Juden nur Schaden machen, wodurch auch die Obrigkeit leiden werde;12 worin der Schaden bestehen sollte, darüber verlor jedoch das Gutachten kein Wort. Im Hin- 180 6