Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 176)
- Language
- German
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ihres Nutzens und führte erst an zweiter Stelle auch einen allgemeineren, volkswirtschaftlichen Grund an. Er setzte nämlich voraus - und zwar mit Recht der jüdische Gerbereipächter, der mit christlichen, von ihm entlohnten Arbeitskräften gerben sollte, werde auf Herabsetzung des herrschaftlichen Pachtzinses dringen. Könne er dies nicht erreichen, so werde er möglicherweise die Gerbereiprodukte verteuern, um sich für die mit der Entlohnung der Arbeitskräfte zugewachsenen Mehrauslagen schadlos zu halten. Diese zwei Eventualitäten hob Schubirz besonders hervor und erklärte, im ersteren Falle werde durch die Neuregelung die Obrigkeit geschädigt, im letzteren Falle aber die ganze Öffentlichkeit, welche die Ware entweder teurer oder schlechter geliefert erhalten würde. Aus diesen Gründen erklärte Schubirz den Reskriptsplan vom 27. Jänner 1719 für bedenklich und undurchführbar. Ähnlich, wiewohl doch etwas optimistischer und den Juden günstiger, wurde der Wiener Plan vom Znaimer Kreishauptmann Karl de Souches beurteilt.6 Auch er tritt für das christliche Element in der Gerbereiproduktion ein; die jüdischen Gerbereien brächten den christlichen namentlich dadurch Schaden, daß sie bloß auf Verdienst arbeiteten und dabei mancherorts sogar christliche Arbeiter verwendeten. Dabei betonte er, in diesem Falle handle es sich wahrscheinlich um schlechte Arbeiter, die sich nach seinen Worten im Handwerk schlecht aufführen und sich dann in Ermangelung einer anderen Beschäftigungsmöglichkeit von den Juden dingen lassen.7 Diese stellenlosen christlichen Handwerker arbeiten den Juden gut genug, da es den Juden nicht auf ein tadelloses Ausgerben ankommt. Trotz dieses Angriffs auf die Qualität der Erzeugnisse der an Juden verpachteten Gerbereien gibt aber de Souches rückhaltlos zu, daß diese Gerbereien der Obrigkeit einen größeren Gewinn abwerfen als die an Christen verpachteten. Den Grund hiefür erblickte der Znaimer Hauptmann darin, daß die Juden dank ihrer den Christen überlegenen Geschäf tstüchtigkeit die Erzeugnisse viel besser zu versilbern und ihren Ledervorrat mit Leichtigkeit an den Mann zu bringen verstehen, während er den Christen auf Lager bleibt; die Folge davon ist ein geringer Gewinn und eine schlechte Rentabilität der von Christen betriebenen Gerbereien. Eine Förderung des mährischen Gerbereiwesens, namentlich insoferne es von jüdischen Pächtern obrigkeitlicher Gerbereien beherrscht war, stellte sich de Souches so vor, daß man zwar denjenigen Obrigkeiten, welche ihre Gerbereien an Juden verpachten, in keiner Weise in ihrem Vorteil hinderlich sein solle, daß es aber am besten wäre, das Leder durch ausgelernte und ordentliche christliche Meister gerben zu lassen. Gleichzeitig empfahl er, ein wachsames Auge auf die jüdischen Pächter zu haben, damit sie nichts unterließen, was zur fachmännischen Ausarbeitung des Leders erforderlich sei. Unter solchen Voraussetzungen hielt de Souches die Verpach- 5 179