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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 174

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 174)
Language
German
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IRI
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durch bezahlte und ordentlich gelernte christliche Arbeiter geleistet werden dürfte. Man sieht, das Reskript verfolgte die Absicht, den Juden bloß die kommerzielle Leitung der gepachteten Gerbereien zu belassen. Das mährische Landestribunal forderte am 6. Feber 1719 die Hauptleute der sechs mährischen Kreise auf, die angeordneten Verzeichnisse der jüdischen Gerbereien anzulegen und Gutachten darüber zu erstatten, ob sich die Forderung erfüllen lasse, in den gepachteten jüdischen Gerbereien nur christliche Arbeiter zu beschäftigen. Die Kreishauptleute ihrerseits konnten der Aufforderung nur mit Hilfe der Oberämter entsprechen; von diesen hing nicht bloß die Verläßlichkeit der verlangten Verzeichnisse ab, sondern auch die Antwort auf die Frage nach der Nützlichkeit oder Schädlichkeit des jüdischen Elementes im mährischen Gerbereiwesen. Gleich nach Empfang des genannten Auftrages fertigten die Hauptleute einen besonderen Boten an die einzelnen Oberämter des Kreises mit der Weisung ab, alle die Gerberei betreffenden Angaben ihres Herrschaftsgebietes, sofern hiebei die Juden beteiligt sind, zu liefern. Die Oberämter trugen die gewünschten Angaben entweder in das Tagebuch des Boten ein oder sandten ihren Bericht unmittelbar an das Kreisamt. Aus diesen Daten stellte das Kreisamt eine statistische Übersichtstabelle über die jüdischen Gerber in seinem Kreise zusammen. Gleichzeitig mit diesen Tabellen übersandten die Kreisämter dem Landestribunal auch die verlangten Gutachten. Der Standpunkt der kreisämtlichen Gutachten über den jüdischen Anteil am mährischen Gerbereiwesen war nicht einheitlich. Nur einige Gutachten waren für den im Reskript vom 27. Jänner 1719 entwickelten Plan, die anderen dagegen. Ein Vergleich der Gutachten untereinander belehrt auch darüber, was bei den einzelnen Kreishauptleuten mehr ins Gewicht fiel: das ehrliche, wirtschaftliche Interesse und die Absicht, die Gerberei zu heben, oder lediglich die Voreingenommenheit und Mißgunst gegen die Judenschaft; letztere konnte verschiedene Ursachen haben. Ein ablehnender Standpunkt ergab sich vielfach auch aus dem Solidaritätsempfinden der Kreishauptleute mit den Grundobrigkeiten hinsichtlich ihrer geldlichen Interessen und ihres eventuellen Verhältnisses zu den Zünften. Am günstigsten sprach sich für den Wiener Plan der Olmützer Kreishauptmann Leopold A. Sack Freiherr von Bohunowitz aus .8 Seine Meinung ging dahin, das kaiserliche Reskript, welches den Juden in Hinkunft die Pachtung von obrigkeitlichen Gerbereien nur bei ausschließlicher Verwendung ordnungsmäßig ausgebildeter christlicher Arbeiter gestatten wollte, sei ganz gut durchführbar. Der Olmützer Kreishauptmann beurteilte den Wiener Plan vom Standpunkte des Bedürfnisses, das Gerbereiwesen in Mähren zu heben; dabei war er der Judenschaft keineswegs zugetan, er hielt im Gegenteil dafür, daß sie durch ihre Handels¬ und Handwerkspraktiken den Handwerkern eher schade denn nütze. 3 177

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