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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 165

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 165)
Language
German
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IRI
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Spende leisten. Wer alsdann triftige Gründe hat, sich vom Brudermahle zu absentieren, mag sich entfernen. Die Einladung zum Brudermahle erfolgte durch die „Mladsy" und dem „Simchah Sossaun",50 Diese mußten, so schreibt es das Zeremoniell von Kanitz vor, die Mitglieder der Bruderschaft zum Brudermahle „bitten" (einladen), damit sie bereit seien. Sie müssen aber auch den Rabbiner, Vorsänger und Gemeindediener „beten" (= bitten, einladen). Zu dieser Einladung haben Simchah Sossaun und Mladsy die schmutzigen Kleider (Werktagskleider) abzulegen,51 die weißen Kleider „Sterbekittel" anzulegen, ein zum Ausheben des Grabes nötiges Gerät, wie Grabscheit, Schaufel oder Spitzhacke in der Hand tragen, um an den Tag des Todes zu erinnern, damit der Lebende es sich zu Herzen nehme. Die alten Vorsteher veranstalten das Brudermahl, beraten, was den Gästen vorzusetzen; was die Vorsteher beschließen, muß geschehen.52 Zum Trinkgelage mußte jedes Mitglied der Brüderschaft in Boskowitz zwei Böhm beitragen. In Tobitschau mußte jedes Mitglied vier Böhm, in vier Raten zu einen Böhm zum Brudermahle beitragen. Nach dem Kanitzer Statute ist den Vorstehern die Erlaubnis erteilt, nach der Neuwahl zehn Gulden der Chewrakassa zu entnehmen und zu „verzehren". An dieser Mahlzeit der Vorsteher darf nur ein durch das Los bestimmter „Mladsy" - in Kanitz gab es deren sechs - und der Gemeindediener teilnehmen. Ferner berichtet das Kanitzer Statut: Wenn ein Brudermahl, welches einmal in drei Jahren zu feiern, stattfindet, dann fällt die Mahlzeit der Vorsteher aus. Der „Nebengeher" (so wird in Kanitz das neueingetretene Mitglied der Brüderschaft genannt), darf dem Brudermahle nicht zugezogen werden, es sei denn, er erlegt 18 Pagim (= Böhm Pöhmische Groschen) zu Händen der Vorsteher, welche in Rechnung zu stellen. Die Sitzordnung bei dem Brudermahle bestimmen die Vorsteher. Das Boskowitzer Protokollbuch berichtet darüber folgendes: „Schon im Jahre 1705 wurde festgesetzt, daß beim Brudermahle jedem ein seinem Range und seiner Stellung entsprechender Platz angewiesen werde. Es soll nicht jeder Geringe sich vordrängen, die schönsten Stücke an sich reißen! Die Sitzordnung muß durch den Vorsteher bestimmt werden. Am heutigen Tage wurde noch hinzugefügt, daß der Diener vor Beginn des Brudermahles folgendes verlautbaren muß: Wenn auch alle Mitglieder der Brüderschaft gleichwertig sind, so sollen dennoch die Vorsteher mit Einverständnis der Brüderschaftsmitglieder jedem die ihm gebührende Ehre erweisen, einen Platz ihm anweisen, der seinem Range entspricht. Auch in Eibenschitz kam es bei dem Brudermahle oft zu Streitigkeiten, so daß das Statut bei solchen Vorkommnissen ein Pönale vorschreibt, welches sofort erlegt werden mußte. Auch das Statut von Neu-Raußnitz schreibt vor, daß die Sitzordnung von den 168 12

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