Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 164)
- Language
- German
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Der Wein spielte im Vereinsleben der Brüderschaft eine große Rolle. Jeder der gewählten Vorsteher mußte Wein spenden. In Neu-Raußnitz mußte jedes neuaufgenommene Brüderschaftsmitglied außer der Eintrittstaxe auch einen Beitrag für Wein erlegen. Die Gemeinde Boskowitz mußte der Brüderschaft laut Statut an jedem 15. Adar (Schuschan Purim) 20 Maß Wein spenden. Die Gemeinde Tobitschau spendete für den 15. Adar alljährlich einen Eimer Wein.48 Laut Statut Boskowitz mußte der vierte Vorsteher der Chewra „Nichnas" (Stellvertreter) genannt, eine Mahlzeit und ein Trinkgelage veranstalten. Im Jahre 1860 wurde im Beisein des Oberrabbiners der Gemeinde und des Landes49 der Beschluß gefaßt, doch wachsamen Auges zu sein und das Unheil abzuwenden, welches sich seit Jahren eingebürgert, die Wahl des Stellvertreters betreffend , wie dies seit alten Zeiten eingeführt. Es ist so weit gekommen, daß sie bei der Wahl des „Stellvertreters" nicht einen Mann suchen, der an den Liebesdiensten Wohlgefallen, sondern einen Mann erwählen, der in der Lage ist, Mahlzeit und Trinkgelage zu veranstalten. Dadurch wird das Nebensächliche die Hauptsache. Sie sehen nur auf den Becher! Deshalb wurde beschlossen, die alte Einrichtung, welche nur Streit und Unfrieden erweckt, zu sistieren und für die Zukunft, der Wahrheit und des Friedens halber, festzusetzen: „Die jährliche Wahl eines (Nichnas) „Stellvertreters" hat aufzuhören, es wird von den drei Obervorstehern, wie bisher üblich, am Schuschan Purim, nach erfolgter Wahl, ein vierter Vorsteher gewählt welcher noch nicht Vorsteher gewesen sein darf und sich unter Aufsicht der drei Obervorsteher für sein Amt gehörig auszubilden hat. Der gewählte vierte Vorsteher (Gabbai) darf unter keiner Bedingung, auch aus freiem Willen nicht, ein Mahl veranstalten." In Eibenschitz wurde von dem Trinkgelage, welches nach der Neuwahl stattfand, auch den Frauen Wein in die Häuser geschickt. § 35 der Statuten untersagt dies strenge. Nur den Frauen der alten Vorsteher, welche im abgelaufenen Amtsjahre gewirkt, den Frauen der neugewählten Vorsteher sowie den Hebammen darf Wein geschickt werden. Das Brudermahl wurde in Mähren nach erfolgter Neuwahl und Rechnunglegung der alten Vorsteher an die neugewählten Vorsteher alljährlich am Schuschan Purim gefeiert. In Neu-Raußnitz wurde das Brudermahl am Pesach-Halbfeste abgehalten. Das Brudermahl wurde im Hause des ersten Vorstehers, und wenn der Raum für alle Mitglieder der Brüderschaft nicht ausreichte, auch im Hause des zweiten Vorstehers abgehalten. In Eibenschitz wurde das Brudermahl mit einer Moralpredigt des Rabbiners eingeleitet, Bei einer Sedisvakanz oblag es dem Religionsweiser, die Rede zu halten. Der Rabbiner erhält % Gulden als Predigtgeschenk, der Religionsweiser nur V4 Gulden. Nach der Predigt muß jedes einzelne Mitglied der Brüderschaft eine 11 167