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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 163

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 163)
Language
German
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IRI
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H Es geschah zuweilen, daß es bei der Neuwahl oder beim Brudermahle zu Streitigkeiten kam. Die §§ 39-40 des Eibenschitzer Statutes verfügen darüber folgendes: „Wer bei der Neuwahl oder beim Brudermahle Streit beginnt, hat einen Reichstaler zu erlegen. Das Pönale muß sofort eingehoben werden. Im Weigerungsfalle muß der Bestrafte in Haft gesetzt werden, „zu welchem Zwecke die Brüderschaft die Hilfe des Judenrichters anrufen muß4'. Wer sich bei einem Begräbnisse oder einer andern heiligen Handlung gegen die Autorität der Vorsteher vergeht, muß strenge bestraft werden. Alle Mitglieder der Brüderschaft müssen wie ein Mann hinter den Vorstehern stehen. Etwaige Kosten, die daraus entstehen, gehen zunächst zu Lasten der Brüderschaftskassa, müssen aber später von dem Individuum eingehoben werden, welches sich gegen die Vorsteher vergangen, damit solcher Frevel nicht mehr begangen werde." Am 19. März 1754 fassen die Mitglieder der Brüderschaft in Boskowitz den Beschluß, gegen alle Verleumder, welche den Mund gegen die Brüderschaft öffnen, rücksichtslos vorzugehen und diese strenge zu bestrafen. Der Rabbiner und zwei gelehrte Mitglieder der Brüderschaft verhängen die Strafe. Das Statut von Ung. Ostra bestimmt: „Wer durch seine Lippen (durch Worte) sich gegen die Brüderschaft vergeht, in Angelegenheit der Krankenpflege, Leichen Waschung sich mißliebig äußert und leichtsinnigerweise Ehre und Ansehen der Chewra verletzt, kann mit einem Pönale bis zu zwei mährischen Talern belegt werden, ohne daß der Rabbiner oder andere Machthaber dies verbieten können." ///. Das Brudermahl Die Judengasse war nicht nur eng, sie war auch freudlos. Die Juden in Mähren lebten im 17. und 18. Jahrhundert in argem Drucke. In ihrer Freizügigkeit beschränkt, belastet durch Steuern und Abgaben, war das Brudermahl der Beerdigungsbrüderschaft ein Lichtblick im sorgenbeschwerten Alltagsleben. Sabbat- und Festesfeier war mehr ernste, stille Freude; ein Jauchzen in Zittern. Laute Freudigkeit, die mit gewissen Familienfesten verbunden waren, wurden mehr von der Jugend und den Frauen gefeiert, das Brudermahl war das Freudenfest der reifen Männer. Die Mitglieder der Brüderschaft waren ernste, beherzte Männer, die vor Gefahren nicht zurückschreckten, in der Krankenpflege geübt, den Sterbenden bis zu deren letztem Atemzuge treu zur Seite stehend, jagten ihnen auch Leichnamen keine Furcht ein, sie griffen mutig zu, wo es galt, Verstorbenen die letzten Liebesdienste zu erweisen, sie waren aber auch durchwegs trinkfest. 166 10

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