Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 147)
- Language
- German
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Theresia als donum gratuitum 4338 fl. zu leisten. Die Jitschiner Juden sollten den auf sie entfallenden Teilbetrag möglichst in Metallgeld bis 20. März entrichten. Ihr Anteil war folgendermaßen repartiert: Name Repartierter Auf die Zugabe Betrag zu konkurrieren fl. kr. fl. kr. 115 — 1 55 30 — — 30 32 — — 32 Feischi und Joachim Friedländer . . . 30 — — 30 60 — 1 — 35 — — 35 22 — •— 22 Mit Beginn des Jahres 1745 liefen beim Jitschiner Magistrat im Gefolge der Kriegsereignisse wiederholt kreisämtliche Erlässe ein, die Juden mit aller Strenge zur Begleichung der schuldigen Steuern anzuhalten. So wurden mit Erlaß des Kreisamtes vom 2. März 1745 der Bürgermeister, die Gemeindeältesten und alle Jitschiner Juden, die nach der Steuerrolle über 4 fl. Steuer zahlten, für den nächsten Montag zum Kreisamt vorgeladen. Dabei wurde dem Magistrat aufgetragen, die Juden anzuweisen, die ganze zur Bezahlung der Steuerschuld erforderliche Summe mitzubringen, widrigenfalls sie durch Militärexekution dazu gezwungen würden . Am 8. April des gleichen Jahres langte vom Kreisamt ein Verzeichnis der Jitschiner Juden ein, deren Steuerschuld 3097 fl. betrug, mit dem scharfen Befehl an den Magistrat, sie zur Begleichung ihres Restes am 12. und 13. April in der Kreiskanzlei zu zwingen, sonst würde für diesen Restbetrag der Magistrat samt seinen Beamten so lange haften, als er nicht bis zum letzten Heller bezahlt wäre. Zweck alldieser Gebote war nebenbei, für den Staat von den Juden alles einzutreiben, was sich eintreiben ließ, bevor sie nach der königlichen Verordnung das Land verlassen; dies geht unzweifelhaft aus dem kreisämtlichen Erlaß vom 22. April 1745 hervor, worin kundgemacht wird, daß die Kaiserin steif und fest auf ihrer Entscheidung beharrt, daß die Judenschaft bis Ende Feber die Prager Städte und bis Ende Juni das ganze Land zu verlassen habe .22 Das Kreisamt verlangte vom Jitschiner Magistrat ein Verzeichnis aller Juden, die ans Bett gefesselt seien23 und nicht auswandern könnten, ferner die Feststellung, wohin und nach welchem Lande sich die einzelnen Judenfamilien zu wenden gedächten. Der Erlaß begründete diese Verfügung damit, daß alle geeigneten Maßnah- 150 U