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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 145

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 145)
Language
German
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Er hatte seinen Laden am Ringplatz, verdiente 100 fl. jährlieh und zahlte der Obrigkeit ein Schutzgeld von jährlichen 14 fl. und der Stadt einen Monatsbeitrag von 28 kr. an Kontribution. Im 6. Hause wohnte Baruch Saudek (22 Jahre alt), gebürtig aus Kolin, mit seiner Frau Esther, einer gebürtigen Jitschinerin (20 Jahre alt). Als Krämer zahlte er von seinem Laden am Ringplatz 7 fl., der Obrigkeit an Schutzgeld 26 fl. jährlich und der Stadt einen monatlichen Beitrag zur Kontribution im Betrage von 35 kr. Sein Jahresverdienst betrug 75 fl. Bei ihm wohnte der siebzigjährige Abraham Goldschmied mit seiner sechzigjährigen Frau Sorle; er verdiente 50 fl. jährlich als Hausierhändler. Zins zahlte er keinen, da er der Schwiegervater des Baroch Saudek war. Das 7. Haus gehörte dem Samuel Friedländer, ehemaligem Branntweinbrenner aus Wokschitz, von dem schon oben die Rede war. Er wohnte hier samt Frau und drei Kindern (Feischel, 18 J.; Joachim, 8 J.; Salomon, 15 J.). Der Obrigkeit zahlte er 15 fl. Schutzgeld jährlich und der Gemeinde monatlich an Kontributionsbeitrag 21 kr. Von seinem Krämerladen, den er im eigenen Hause hatte, erzielte er einen Jahresverdienst von 60 fl. Die Einkünfte der Juden waren natürlich in Wirklichkeit viel höher, wie aus den Stadtbüchern hervorgeht, wo ihre Klagen auf Rückzahlung dargeliehener Geldsummen eingetragen sind. Im J. 1730 hatte die Kumburger Obrigkeit von den Juden, die in der Stadt Jitschin unter dem Schutze der Obrigkeit handelten und hausierten, aus dem sogenannten Schutzgeld eine Jahreseinnahme von 283 fl. 30 kr., außer jenen 15 fl., die Baroch Saudek als Zins von dem in den Fleischbänken gepachteten Laden entrichtete. Die Juden zahlten also ein ganzes Drittel sämtlicher Einnahmen, die aus der Stadt Jitschin in die obrigkeitlichen Renten flössen und 863 fl. 24 kr. ausmachten. Die Obrigkeit nahm daher begreiflicherweise die Judenschaft schon aus diesem Grunde in Schutz - und dies war der Hauptgrund —, um sich die aus dem Judenzins fließende reiche Einnahmsquelle zu sichern. Am 30. Oktober 1726 wurde den Juden auf dem Jitschiner Rathaus der Statthaltereierlaß publiziert,19 der ihre Übersiedlung in eine größere Entfernimg von den katholischen Kirchen bezweckte. Ein Plan der Stadt Jitschin mit Einzeichnung der Judenwohnungen v. J. 1727, den die Obrigkeit im Sinne des kaiserlichen Reskripts v. 13. Mai 1727 auf eigene Kosten beschaffen sollte, ist nicht auf uns gekommen.20 Man kann annehmen, daß ein solcher überhaupt nicht angefertigt wurde; es läßt sich dies wenigstens nach der Eintragung im Buch der Gezeugnisse aus den Jahren 1798-1815 schließen, wo der Stadtrat am 20. August 1783 bestätigt, „daß in allhiesiger Stadt von alters, ja sogar von undenklichen 148 12

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