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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 139

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 139)
Language
German
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del, von denen die Ratsprotokolle der Stadt Jitschin wimmeln, und wollen nur die größeren, bedeutenderen ins Auge fassen. Beinahe ganze zehn Jahre zog sieh ein Prozeß der Juden mit der Stadt um ihre Militärbequartierungspflicht hin. Der Streit wurde erst am 26. Mai 1690 durch einen Vergleich in dem Sinne beigelegt,11 daß sich die Juden dazu herbeiließen, wie andere Mitbürger neben der monatlichen Kontribution und anderen Lasten auch behilflich zu sein und nach der Gleichheit und Ansässigkeit allmonatlich je 30 Kreuzer zu entrichten, wenn irgendwann bei Militärdurchmärschen der Stab oder ein Obrister oder ein anderer Offizier in die Stadt einlogiert und ein solcher Aufwand auf die Bürgerschaft repartiert würde, und zwar für alle künftigen Zeiten, ob nun die Soldatesca hier im Quartier verbliebe oder nicht, so wollten sie sich in keiner Weise weigern und ausschließen, weder sie selbst noch die künftigen Inhaber dieser Realitäten. Die erwähnten 30 kr. Kontribution wurden auf Ersuchen der Juden folgendermaßen repartiert: Josue, der bisher monatlich 15 kr. 4% zahlte, zahlte nunmehr 22 kr., Abraham Salamon anstatt der bisherigen 11 kr - 15 kr. 1% d., Jakob Eckstein sollte zahlen statt der bisherigen 14 kr. - 23 kr. 3 d., Sladkes statt 15 kr. 14% d. - 21 kr. 4% d., Abraham und Lobl Josel statt 14 kr. -20 kr. Die Kontribution erhoben von den Juden die städtischen Einnehmer unmittelbar in ihren Häusern. Das dauerte bis zum 7. März 1698. An diesem Tage wurden die Juden in den Stadtrat gerufen und hier wurde ihnen vorgetragen: Da es der gesamten Bürgerschaft sehr zuwider sei und an und für sich der Christenheit Schimpf und Schande bringe, wenn die Christen zwecks Kontributionserhebung den Juden nachlaufen sollen, so sollten die Juden selbst die auf sie entfallende Kontribution nach dem Register einheben und dem Kontributionsschreiber abführen. Die Juden willigten in diese Kontributionserhebungsart ein und erklärten sich bereit, nach Ablauf jedes Monats, sobald man es ihnen andeute, sofort ohne weitere Vorladung und ohne Behelligung des löblichen Amtes oder jemandes anderen sich persönlich im Rathaus einzufinden und so ihr Kontributionskontingent berichtigen zu wollen. Weil sich die Juden verpflichtet hatten, ihre Kontribution auch in Zukunft auf diese Weise entrichten zu wollen, so wurde ihre Erklärung „ad memoriam futuram" in das Ratsprotokoll eingetragen.12 Die Mißgunst der Jitschiner Bürger den Juden gegenüber wird am besten durch den Fall des Wokschitzer Juden Lazar beleuchtet. Der genannte Lazar bemühte sich schon zu Beginn des Jahres 1697 um die Erwerbung der Brandstelle nach Joachim Müller zwecks Erbauung eines Hauses. Er trug sein Ansuchen dem herrschaftlichen Hauptmann vor 142 6

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