Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 121)
- Language
- German
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BEILAGB I (Zu Seite 82) Abraham Broda wird Landrabbiner, der Bunzlauer Kreis verbleibt seinem Schwiegervater In deme wir undterschriebene schriftlich aufgesetzet, zugleich aufgenommen zum Ober Rabiner der behm. Landes Judenschaft dem Abrahamb Brodte, jetziger Rabiner in Lichtenstadt, allein aber in diesem forumb undt beding, alß der Buntzlauer Creyß solle verbleiben dem Abrahamb Brodt sein schwehr Vatter Liebmann Graetz Jung-buntzlau Rabiner und alle Einkünften des buntzlau Creys solle dem Liebmann als Buntzlau Rabiner allein zu geherig und gegeben werden, den 9. August 1689. saget Abrahamb Lichtenstadt Geschlecht Levit Ethingen saget Eljokum Getschell Torner Jakob Sißkind Buntzlau, Daß obstehender aus dem Jüdischen Original Extractive abgeschrieben undt der Inhalt also lauthet, bezeiget unser Eigener handt Unterschrift. Actum Jungbuntzlau April 1737. saget Losers Postelberg, geschwohrener Schreiber Simon Tuschkau, geschwohrener Schreiber und Schulklöpfer. Beilage Ii (Zu Seite 83) Die böhm, Kammer bestätigt die Wahl Abraham Brodas zum Landrabbiner Dem Primas und Deputierten der Landt Judenschaft hiemit anzuzeigen. Demnach der köngl.böhm.Camer berichtet worden, daß der von ihnen zum Landt- Rabiner vorgeschlagener Abrahamb Schaul zu solcher Funktion tauglich, auch Ihr der Landt Judenschaft angenehmb, auch nit von den gemein Einkünften, sondern von einem jeden Juden, was er aus gutherzigkeit freywillig Ihme geben wird zu unterhalten seyn solle. Und nun bey so benannt sach die kögl. böhm. Camer ad interim lediglich bis auf weitere Verordnung, resolviret, daß Er Schaul nunmehro zu einem Landt Rabiner, jedoch dergestalten anundt aufgenommen werde, daß wan ein oder andere erheblichkeit wider Ihme umlauffen möchte, mit Ihme eine Veränderung vorgenommen werden solle. Als werdet Ihme Primas undt Deputirte zur Nachricht, Abrahamb Schaul zum Landt Rabiner zu bestellen. Prag, 23. Oktober 1689. Beilage in (Zu Seite 83) Kaiser Leopold I. konfirmiert Abraham Broda zum Landrabbiner (Kopie) Leopoldt etc. Demnach Uns durch dero Einschlusses, der in Unsern Erb Königreich Böhmen wohnenden Land-Judenschafft, bestellten Primas Abraham Aaron gehorsambst beygebracht hat, wie daß selbige Judenschafft, Ihren jüdischen Ceremonien nach, und mit Einwilligung selbiger Gemeindsamb, einen Land Rabiner, Abraham Schaul Brodt genannt, biß auf weitere bestätigung erkieset hatten. 124 46