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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 120

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 120)
Language
German
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IRI
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Landesoberrabbiner hervorging. Laut kaiserlichem Reskripte vom 18. September 1738 und dem Dekrete der böhmischen Kammer vom 6. November 1738 wurde er zum Oberrabbiner über die gesamte Landesjudenschaft bestätigt und sein Gehalt, wie es seine Vorgänger erhalten hatten, für zehn Jahre festgesetzt. Landesoberrabbiner Isak Wedeies übernahm gleich nach seiner Wahl das Rabbineramt, mußte jedoch, wie seine Amtsvorgänger, auf die Auszahlung seines Gehaltes lange warten. Erst eine Verordnung der böhmischen Kammer vom 2. Oktober 1739 trug dem Rechnungsrat Christoph Cardell auf, dem Landrabbiner die jährliche Besoldung von 150 fl. für die Zeit vom 12. Feber 1738 bis 1739 auszuzahlen. In Zukunft sollte die Gehaltsauszahlung in jedem Quartal gegen eine Quittung erfolgen. Es wäre noch zu erwähnen, daß die Prager Judenältesten im Jahre 1749 den Landrabbiner Isak Wedeies der Repräsentation und Kammer als Prager Oberjuristen in Vorschlag gebracht haben. Diese lehnte jedoch am 12. August 174976 den Vorschlag ab, weil ein Landrabbiner nicht gleichzeitig das Amt eines Oberjuristen in Prag versehen könne, es sei denn, daß Wedeies auf sein Landesrabbinat verzichte. Moses Isak Wedeies-Spira, der einige nicht erhalten gebliebene Werke verfaßt hat, starb am 27. Dezember 1749.77 Mit ihm hörte auch das Amt des Landrabbinates auf. Die Kreisrabbiner besorgten fernerhin allein alle rabbinischen Funktionen. Die schwierigen Fälle entschied der nachmalige Prager Oberrabbiner Ezechiel Landau unentgeltlich; die Entscheidungen sind auch teilweise in seinem Responsenwerke „Nöda bi- Jehuda" enthalten. 45 123

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