Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 118)
- Language
- German
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Immer sei ein Landrabbiner gewesen, der im kaiserlichen Dekrete genau so wie die zwölf Deputierten und Beisitzer für die Landesjudenschaft vorgeschrieben sei. Überall herrsche Geldmangel, deswegen gebe es doch kein Land ohne einen Landrabbiner. Es sei übrigens ein Spott, mit der Gehaltssumme für den Rabbiner sparen zu wollen. Die Kreisrabbiner können ohne Landrabbiner nicht sein, da sie ihn oft selbst benötigen. Einige Deputierten beantragten, die Entscheidung über die Wahl der böhmischen Kammer anheimzustellen. Erwähnenswert ist die Ansicht des Sollizitators Benjamin Günzburg, der entschieden für die Wahl eines Landrabbiners eintritt. Die Prager Juden könnten ihnen sonst zuvorkommen und ihnen ihren Oberrabbiner als Landrabbiner aufzwingen, wie dies schon einmal der Fall gewesen wäre. Als nämlich seinerzeit die Landesjudenschaft unbedingt einen eigenen Rabbiner haben wollte, sei sie von den Prager Juden gezwungen worden, David Oppenheim aufzunehmen. Weil er (Günzburg) sich dagegen gewehrt habe, hätte er zehn Tage im Arreste verbringen müssen. Vom Lande würden viele Fragen zu den Oberjuristen nach Prag geschickt, diese lehnen aber deren Erledigung ab, weil sie nicht honoriert werden. Diesen Ausführungen widersprach der Primator: Niemals hätten die Prager Juden der Landesjudenschaft einen Landrabbiner aufgenötigt. Nicht wegen der Prager Juden, sondern wegen der Wiener Oppenheims, die die Aufnahme ihres Verwandten bei den Behörden urgierten, habe der Sollizitator die Arreststrafe bekommen. Von Fragen der Landjuden an die Prager Oberjuristen sei ihm nichts bekannt. Seitdem der Deputierte Rubin Michl aus Kolin, obwohl er kein Monatshalter gewesen sei, ein Kammerdekret betreffs der Wahl vorgezeigt habe, sei er ein Gegner der Wahl. Der Oberlandesrabbiner hätte auch für die Landjuden nichts geleistet. Ein Teil der Deputierten74 versuchte durch ein Schreiben an die böhmische Kammer sub praes. 7. März 1737 bei ihr die Vornahme der Wahl zu erwirken. Der Landesprimator versuchte die Wahl eines Landrabbiners bis zur Besetzung des Prager Oberrabbinates hinzuziehen, wodurch die Landesjudenschaft in vollkommene Abhängigkeit von Prag gerate. Damit die Landesjudenschaft in guter Ordnung erhalten bleibe, erachten sie die Aufnahme eines Landoberrabbiners als unumgänglich notwendig. Währenddessen verfügte die böhmische Kammer (laut einer Zuschrift vom 5. März an die Landesjudenschaft), die angeordnete Wahl eines Landesrabbiners „aus erheblichen Ursachen" bis auf weitere Verordnung in suspenso zu belassen, beauftragte sie jedoch anzuzeigen, ob und was für nützliche Dienste David Oppenheim der Landesjudenschaft geleistet habe und ob dessen baldige Ersetzung notwendig sei. In einer neuen Zuschrift vom 7. März fügt die böhmische Kammer noch die Frage hinzu, wieviel 43 121