Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 113)
- Language
- German
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Trotz eifrigen Nachforschens konnte diese hierüber in den vorhandenen Akten nichts Authentisches finden, was die Statthalterei am 29. Juli 1717 nach Wien berichtete. Am 30. August kam darauf von Wien die kaiserliche Verordnung, zur Aufklärung der Fragen den Oberrabbiner David Oppenheim sowie einige alte Prager und Landjuden mündlich zu vernehmen . Die „jüdische Kommission" ersuchte am 17. September 1717 die Landesjudenschaft und die Prager Judenältesten, zu ihr für den 6. Oktober alte Juden, die sich an die Durchführung der früheren Landrabbinerwahlen noch erinnerten, zum Zwecke der Auskunftserteilung zu bestellen, wozu sie auch den Oberrabbiner David Oppenheim berief. Von den Prager Juden erschienen: der Primator Samuel Taussig-Sachsl, der Älteste Veitl Fanta, die beiden geschworenen Perdonsdeputierten Hersch Klaber und Jakob Przibram; von der Landjudenschaft: der „angesetzte" Primator Benjamin Meyerle von Pfestitz,64 der Sollizitator Benjamin Günzburg, Joachim Schmul und Abraham von Lieben. Nach den Aussagen dieser Delegierten ging die Wahl eines Landrabbiners in folgender Weise vor sich: Die Landesjudenschaft wählte einige geeignete Kandidaten für die Landrabbinerstelle, die sie den Behörden zur Genehmigung unterbreitete. Nachdem diese erfolgt war, wurde eine Zusammenkunft der Landesjudenschaft und der hohen Kontribuenten zur Durchführung der Wahl veranstaltet; sofern aber die alle drei Jahre stattfindende „Verneuerung der Quote", an der auch noch die Vorsteher der Gemeinden und die Kreisbevollmächtigten teilnahmen, nicht ferne war, wurde die Wahl bis zu diesem Zeitpunkte verschoben. Nach der per maiora vota erfolgten Wahl wurde der „Ttabonem- oder Aufnahmsbrief66 ausgefertigt, ordentlich unterschrieben und dem gewählten Landrabbiner überreicht. Die bei der Wahl anwesenden Vertreter der Behörden teilten das Wahlresultat der böhmischen Kammer mit, die es der kaiserlichen Hofkammer in Wien weitergab, durch die dann die Konfirmation des Kaisers eingeholt wurde. Manche Landrabbiner begnügten sich mit der auf diese Weise erfolgten Konfirmation, um weitere „Sollizitierungs-Unkosten" zu ersparen. Einige Landrabbiner, wie David Oppenheim im Jahre 1713, wünschten noch überdies die Konfirmation auf dem Wege der anderen Behörden. Die Landrabbiner wurden gewöhnlich auf vier bis fünf Jahre, David Oppenheim jedoch in Anbetracht seiner im Rabbineramte bereits erworbenen Verdienste auf zehn Jahre gewählt. Zuweilen gab es einen Rabbiner für die ganze böhmische Provinz, manchesmal zwei, deren Wohnsitz in Prag, zuweilen auch in der Provinz zu sein pflegte. Das Gehalt wird nach vollzogener Wahl mit dem Landrabbiner vereinbart. David Oppenheim erhalte 150 fl. jährlich, die ihm quartalweise mit 116 38