Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 110)
- Language
- German
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die „Perpetuität" ihres Amtes auf Lebenszeit verlieh, bestätigte er dies auch ausdrücklich für die beiden Landrabbiner Wolf Wedeies und Abraham Broda.59 Die Verleihung der Perpetuität bedeutete zwar für die Landrabbiner eine Festigung ihrer Stellung, keineswegs aber eine Sicherung oder gar Verbesserung des Gehaltes, das nur selten ausgezahlt wurde. Abraham Broda war oft genötigt, bei der böhmischen Kammer darum einzukommen. Diese beauftragte laut Dekret vom 22. Jänner 1706 die Landesdeputierten, für Abraham Broda anläßlich „der Ausheiratimg seines Kindes" 400 fl. als Anzahlung auf seine rückständige Besoldung in die nächste Repartition einzustellen, „wegen des Übrigen aber demselben zur weiteren Geduld zu verweisen". Die Restschuld beglich die Landesjudenschaft selbst bis zur Abreise Brodas nach Metz im Jahre 1709 nicht ganz. Dies geht hervor aus einer Abschrift des erwähnten Kammerdekretes, die sich Broda am 9. November 1709 als Beleg für seine Forderungen anfertigen ließ. Er faßte die lebenslängliche Bestätigung seines Rabbinats wörtlich auf und wollte auch nach seiner Übersiedlung nach Metz nicht davon ablassen. Zu jener Zeit war es übrigens keine seltene Erscheinung, daß Rabbiner ein Gemeinderabbinat in einem entfernten Lande versahen. Wegen dieser erteilten Perpetuität ließ auch die Landesjudenschaft das nach Broda freigewordene Landesrabbinat einige Jahre unbesetzt. Erst im Jahre 1713 entschloß sie sich, zur Wahl eines Landrabbiners für die Hälfte Böhmens zu schreiten. Hiezu wurde - anläßlich der Anlagserneuerung in Brandeis - der Prager Oberrabbiner David Oppenheim gewählt, u. z. von den Deputierten und Beisitzern der Landesjudenschaft, von den Bevollmächtigten aus allen Kreisen Böhmens und hohen Kontribuenten, und im Beisein des Vertreters der böhmischen Kammer. Nicht leicht entschloß sich die Landesjudenschaft zu dieser Wahl, da sie auf die Wahrung ihrer Unabhängigkeit von der Prager Gemeinde peinlichst bedacht war und in der Vereinigung der beiden Rabbinate ein Präjudiz befürchtete. Welche Kämpfe dieser Wahl, trotz des einhellig gefaßten Beschlusses, vorausgingen, geht schon daraus hervor, daß der angesehene Solizitator der Landesjudenschaft, Benjamin Günzburg, wegen seiner Opposition gegen die Wahl Oppenheims mit einem zehntägigen Arrest bestraft wurde. Nur die allgemeine Verehrung, die der Prager Oberrabbiuer bei allen Beteiligten genoß, überwand jenes Bedenken. Viel mag auch der Landrabbiner Wolf Wedeies, dessen Tochter Schifra R. David Oppenheim nach dem Tode seiner ersten Gattin60 geheiratet hatte, zur Wahl seines Schwiegersohnes beigetragen haben. Gleich nach vollzogener Wahl wurde der neugewählte Landesrabbiner wegen der Übernahme seines Amtes nach Brandeis berufen. Er erklärte die Wahl anzunehmen, wenn die Behörden sie bestätigten. Die 35 113