Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 109)
- Language
- German
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mer wegen Auflehnung gegen die eingesetzte Obrigkeit an. Es bedurfte das strenge Einschreiten der Behörden, um die Anhänger Brodas „von ihren sträflichen Zusammenkünften und Korrespondenzen" abzubringen. Bald nach der Übersiedlung Abraham Brodas nach Metz suchte der frühere Prager Primator Esriel Bondi beim Kaiser an, die zweite Oberrabbinerstelle in Prag seinem Schwiegersohne Elias Wolf Wedeies zu übertragen. Kaiser Joseph schickte am 20. Feber 1711 dieses Gesuch, wie auch das Ansuchen Abraham Brodas vom Jahre 1709 um Zusicherung seiner Oberrabbinerstelle, an die Statthalterei, um die königliche Appellation und die böhmische Kammer darüber zu vernehmen. (Vgl. Beil. XII). Am 14. Mai 1711 erließ Kaiserin Eleonora an die Statthalterei ein Reskript, die Prager Judenältesten zu beauftragen, den Esriel Bondi wegen seines Gesuches zu vernehmen und dann selbst darüber ein Gutachten abzugeben. Dieses Gutachten fiel zu Gunsten des Wedeies aus, denn am 8. Jänner 1712 ernannte Kaiser Karl VI. den Wolf Wedeies zum zweiten Oberrabbiner in Prag, an Stelle des nach Metz abgereisten Abraham Broda. Irrtümlicherweise wurde im kaiserlichen Reskripte diese Stelle statt dem Elias Wolf Wedeies, dessen Vater Wolf Wedeies übertragen. Als nun Esriel Bondi in einer Zuschrift an den Kaiser auf den Irrtum hinwies, erließ Karl VI. am 29. Jänner 1712 abermals ein Dekret an die Statthalterei, die Stelle dem Elias Wolf Wedeies zu übertragen. (Vgl. Beil. XIII.) R. Elias Wedeies konnte sich dieser Würde nur einige Wochen erfreuen; er starb bereits am 13. April 1712.67 Nach seinem Tode wurde die zweite Oberrabbinerstelle mit der ersten vereinigt und dem Prager Oberrabbiner David Oppenheim übertragen. In dem Konfirmationsprivilegium58 David Oppenheims zum böhmischen Landesrabbiner von Kaiser Karl (d. d. 19. September 1718), werden seine Verdienste um das Prager Oberrabbinat hervorgehoben. Dabei wird erwähnt, daß er „... nicht allein die Ober-, sondern auch die zur Unterrichtung der jüdischen Studenten angestellte Rabbinerstelle in Prag versehen" hat. III. DAS BÖHMISCHE LANDE SR ABB IN AT (II. TEIL) a. David Oppenheims Wahl zum böhmischen Landesrabbiner Die Aufnahme der Landesrabbiner erfolgte stets für eine begrenzte Zeit, zumeist für fünf Jahre, die dann automatisch verlängert wurde. Als Kaiser Leopold I. in seiner Resolution vom 30. August 1704 den Deputierten und Beisitzern der Landesjudenschaft und ihren Beamten 112 34