Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 108)
- Language
- German
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erstattung zu erzwingen, teilte Brodas am 15. März 1700 der böhmischen Kammer den Zweifel mit, ob die Kassiere zur Beschlußfassung heranzuziehen seien und ersucht um eine darauf bezügliche Verordnung. Mit Strafandrohung forderte die böhmische Kammer den bei der nächsten Session zu erstattenden Bericht ab. Am 18. März 1700 gaben die Regierer den Bericht ab; darnach hätten sie, die Kassiere und einige Personen aus der Gemeinde per maiora vota beschlossen, während der Abwesenheit Brodas dessen Frau Gehalt und Akzidentien ein halbes Jahr lang auszuzahlen. Die Verzögerung des Berichtes käme daher, weil Broda dem früheren Monatshalter Aron Katz gesagt habe, er hätte über seine Abreise noch keinen Entschluß gefaßt. Weil der abgegebene Bericht aber den Kassieren54 weder vorgelesen, noch zur Unterschrift vorgelegt wurde, sahen sich diese veranlaßt, der böhmischen Kammer am 23. März einen eigenen Bericht zu erstatten. Sie heben darin die großen Verdienste des Rabbi um das Unterrichts- und Erziehungswesen hervor und stimmen für die Zusicherung aller Genüsse bis zu dessen Rückkehr. Die Erledigung seines Ansuchens erfolgte jedoch nicht sobald, denn Broda ersuchte erst am 19. November 1700 als böhmischer Landrabbiner um Bewilligung seiner Reise nach Polen. Diese kann er demnach erst im Jahre 1701 angetreten haben. Seine Abwesenheit benützten scheinbar seine Gegner, um R. David Oppenheim, der damals Landesrabbiner von Mähren war, zum Oberrabbiner der Prager Judenschaft zu wählen. Oppenheim wurde am 5. August 1702 von Kaiser Leopold I. bestätigt, doch trat er das Amt erst Ende 1703 an. Abraham Broda fühlte sich durch die Wahl Oppenheims sehr zurückgesetzt. Er gründete im Jahre 1702 ein eigenes Lehrhaus55 für seine Talmudhochschule mit einer dazugehörigen Synagoge und verließ daraufhin die Alt-Neusynagoge. Seine Tätigkeit beschränkte er fast ausschließlich auf die Leitung und Unterweisung der jüdischen Studenten. Sein Verhältnis zum Oberrabbiner David Oppenheim war dauernd getrübt. Als die Metzer Gemeinde wegen ständiger Abwesenheit ihres Rabbiners R. Gabriel Eskeles56 das Rabbinat dem R. Abraham Broda antrug, nahm es dieser an und siedelte im Jahre 1709 nach Metz über. Sein Prager Rabbinat und das der böhmischen Landesjudenschaft gab Broda nicht ganz auf, ließ sich vielmehr abermals das Anrecht zum Wiederantritt der beiden Stellen zusichern. Wegen dieser Zusicherung kam es im Jahre 1710 zu einem heftigen Streit zwischen den Prager Judenältesten und den Anhängern Brodas. Diese wurden beschuldigt, mit Broda in engster brieflicher Verbindung zu stehen und ihm sogar das Prager Oberrabbinat angetragen zu haben. Wiederholt klagten die Ältesten diese „Privatjuden" bei der Statthalterei und der böhmischen Kam- 33 111