Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 107)
- Language
- German
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meinde auf ihme, Brodt allein, nicht verbleiben wollen, auch Er, Brodt, allein der Gemeinde nicht vorstehen kann". Sie führen abermals alle uns bereits bekannte Argumente an, die für ihre Unschuld sprechen. Ob es zum Verweise gekommen ist? Die Akten schweigen darüber. e. Abraham Brodas Wirksamkeit in den letzten Jahren seines Prager Aufenthaltes Wie schwierig die Lage Abraham Brodas auf dem Prager Boden geworden, geht aus seinem, der böhmischen Kammer am 10. Dezember 1699 überreichten Schreiben hervor: Seit seiner Prager Amtstätigkeit habe er für den Lebensunterhalt seiner Familie sein ganzes Vermögen aufgebraucht; er bekomme nur 3 fl. Wochenlohn und die Akzidentien betrügen durchschnittlich 6 fl. wöchentlich, dagegen benötige er für seinen Haushalt und für die mit seinem Amte zusammenhängenden Ausgaben 18 bis 20 fl. wöchentlich. Vergeblich habe er um eine Erhöhung der Bezüge angesucht. Jetzt sei er von den polnischen Juden zu Briskh in Litauen (Bresk-Litowsk) zum Rabbiner gewählt worden53, die zwei Abgeordnete der Gemeinde zu ihm geschickt und vortreffliche Bedingungen für das sich auf 150 Meilen erstreckende Rabbinat mitgebracht hätten. Um sich der dortigen Gemeinde vorzustellen und eine Probe abzuhalten, wolle er nach Polen reisen, was ein halbes bis dreiviertel Jahr in Anspruch nehmen würde. Er ersuche daher die böhmische Kammer, ihm die Zusicherung zu geben, daß er durch seine Abwesenheit weder an der Landnoch an der Prager Rabbinerstelle irgendeine Einbuße erleiden und daß seine Frau und Kinder bis zu seiner Rückkehr das Gehalt und die Akzidentien beziehen würden. Dieses Gesuch übersandte die böhmische Kammer an die Regierer der Prager Judenschaft mit dem Befehle, „daß sie die Gemeinde vorhero hierüber auch verhören und sodann ... diesfalls Bericht erstatten" sollen. Als dieser nicht einlangte, trug die böhmische Kammer über Urgenz Brodas am 8. Feber 1700 den Regierern auf, „ohne ferneren Umstand" den Bericht abzugeben. Über das zu erstattende Gutachten waren aber innerhalb der Gemeindeleitung große Streitigkeiten entstanden; der eine Teil wollte auf die vom Rabbi gestellten Bedingungen nicht eingehen, während der andere, namentlich die Kassiere, entschieden dafür waren. Die Gegner Brodas wollten die Kassiere nicht zur Abstimmung zulassen, weil die böhmische Kammer in ihrem Befehle unter „die Gemeinde" die Kassiere nicht mitgemeint hätte. Um die Bericht- HO 32