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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 105

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 105)
Language
German
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IRI
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Zigeiner Schul konfirmiert wurde, daß er seit seiner rabbinischen Tätigkeit in der Zigeiner Synagoge die Trauungen vollzogen habe, ohne jemals eine Erlaubnis des Oberrabbiners zu verlangen, wie dies auch alle Synagogen-Rabbiner zu tun pflegen. Er habe trotzdem in der Alt-Neuschul, die der Rabbi besuche, die Trauung durch den Schulklopfer publizieren lassen und den Rabbi selbst hiezu eingeladen. Die Zusendung einer Mahlzeit, erklärte Anschel Wiener, sei keine Pflicht, sondern nur freier Wille, hievon stehe auch nichts in der „Instruction" des Rabbiners. Jonas Jeiteles, Liberle Oberjurist, Moyses Doktor u. a. hätten sie dem Rabbi auch nicht geschickt. Auch der Oberrabbiner Simon Wedeies hätte die Sendung einer Mahlzeit dem freien Ermessen der Leute überlassen. Ihre Angaben belegen sie durch schriftliche Zeugenaussagen der Kantoren und Diener der Synagogen. Diese bestätigen, daß die Schulrabbiner meistenteils das Bedecken und die Trauung ohne Erlaubnis des Oberrabbiners vornehmen. Ebenso sagten die „geschworene Schulklöpper der Prager Judenschaft" aus, daß nicht mehr Ehehimmelgeld, als in der Heiratskondition angegeben, gefordert und niemals deswegen ein Jurament abgelegt worden sei. Bevor noch diese Angelegenheit erledigt worden war, sahen sich Bunzel, Knina und Grünhut neuerlich veranlaßt, gegen die Wedeies bei der böhmischen Kammer am 3. Juli 1698 eine Anzeige zu erstatten. Isak Wedeies aus Hamburg,60 ein Enkel des R. Wolf Wedeies, hielt am Sabbat eine Predigt, ohne den Oberrabbiner Abraham Broda gefragt zu haben. Auch wurde ihm über Auftrag des R. Wolf Wedeies, der damals Regierer der Prager Judenschaft war, beim Aufrufen zur Thoravorlesung der Titel „morenu horav" verliehen, wozu ausschließlich der Rabbiner das Recht hatte. Die böhmische Kammer wies den Altstädter Richter an, über die Vorfalle Abraham Broda zu vernehmen. Dieser gab über die Angelegenheiten Aufklärung und versprach eine schriftliche Beantwortung aller an ihn gestellten Fragen. Dieses Schriftstück überreichte Abraham Broda am 7. Juli 1698 der böhmischen Kammer. Er widme sich ausschließlich, so heißt es, dem Studium und seinem Rabbineramte, führe gar keinen Handel und gehe niemals aus der Judenstadt. Da es ihm bei seinen Studien schwerfalle, sich mit den strittigen Vorfallen zu befassen, habe er seine Freunde beauftragt, zur Wahrung seines Ansehens gegen das Vorgehen des Wedeies und des Wiener Einspruch zu erheben. Auf die Heiratsgebühren sei er angewiesen, weil er mit 3 fl. Wochengehalt seine Frau und Kinder nicht erhalten könne. Die Wedeies und ihr Anhang geben in ihren Heiratspakten nicht den vierten Teil des wirklichen Betrages an, so daß er (Broda) um vieles geschädigt werde. Das Amt eines ersten Oberjuristen 108 30

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