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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 104

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 104)
Language
German
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IRI
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Broda lehnte dies rundweg ab. Daraufhin beschwerte sich Wedeies beim Monatshalter, dem Regierer Selig Jossl Libochowitz, und erklärte, daß er nach den Rechtsgutachten des Moses Alscheich, Nr. 52, als ein Gelehrter, der die Belehrung des Ortsrabbiners nicht nötig habe, nicht verpflichtet sei, die Rabbinergebühren zu bezahlen. Nach einer Beratung beauftragten die Regierer den R. Elias, bis zur Klärung der Angelegenheit ein Pfand zu erlegen und gestatteten daraufhin die Vollziehung der Trauung. Das Bedecken der Braut und die Trauung führte der Brautvater R. Anschel Wiener durch, ohne die hiezu notwendige Erlaubnis des Oberrabbiners erhalten zu haben. Auch war es in Prag Sitte, von dem am Samstag stattfindenden Hochzeitsmahle dem Oberrabbiner ein „Bescheid Essen" (eine Mahlzeit) zu schicken, was aber der Vater der Braut diesmal unterlassen hat. Moyses Süßkind Bunzel, Isak Knina und Jakob Grünhut zeigen sub. praes. 17. Juni 1698 der böhmischen Kammer an, daß Elias Wedeies und Anschel Wiener entgegen der kaiserlichen Konfirmation und des Kammerdekretes dem Oberrabbiner die Gebühr für die Aufstellung des Ehehimmels nicht entrichtet, nur ein Pfand von geringem Werte erlegt, die Trauung ohne Ermächtigung selbst vollzogen und die dem Oberrabbiner gebührende Mahlzeit nicht geschickt hätten. Auch hätte Anschel Wiener seiner Tochter eine größere Summe als Heiratsgut mitgegeben, als im Heiratskontrakt angegeben. Sie ersuchten die Kammer, die beiden Rabbiner deswegen zur Verantwortimg zu ziehen und sie über die Höhe der Mitgift zu vereiden. Die böhmische Kammer befahl gleich dem Altstädter Richter, Wedeies und Wiener in dieser Angelegenheit zu vernehmen. Elias Wedeies und Anschel Wiener legten ihre Gegenäußerung der böhmischen Kammer schriftlich dar. Die Anzeige der drei Prager Juden, die mit der Angelegenheit nichts zu tun hätten, gehe von Broda aus, der dadurch Uneinigkeit stifte und die Kammer behellige. Broda sei nur Unterrabbiner, „der auf die Studia Obsicht haben solle". Dagegen habe er - Wedeies - vor zwei Jahren als erster Oberjurist die Funktionen des Oberrabbiners versehen und auf die ihm zukommenden Akzidentien zugunsten Brodas verzichtet. Obwohl er als Gelehrter nach jüdischem Rechte von der Entrichtung der Rabbinergebühren enthoben sei, habe er mehr als nötig sei getan und ein Pfand hinterlegt. Jetzt wolle Broda von ihm durch ein Jurament, das in Prag nie üblich war, noch mehr erpressen . Zum Beweise seiner Gelehrsamkeit legte er die von uns bereits erwähnten Zeugnisse vom Vorstande der Koliner Gemeinde und der Prager Juristen bei. Bezüglich der selbst vorgenommenen Trauung erklärte Anschel Wiener, der im April 1688 von der böhmischen Kammer zum Rabbiner der 29 107

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