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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 102

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 102)
Language
German
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IRI
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Brodas Abwesenheit nutzte die große Anhängerschaft des R. Wolf Wedeies, die in der Gemeindeleitung wieder das Übergewicht erlangt hatte, zu ihrem Vorteile aus. Die Stelle des ersten Oberjuristen, die Wolf Wedeies bis zum Jahre 1693 inne hatte, wurde seinem gelehrten und bedeutenden Sohne R. Elias Wedeies verliehen .** Außerdem wurde sein nächster Anverwandter R. Anschel, Sohn des Michl Wiener-Spira45 zum Oberjuristen aufgenommen. Elias Wedeies, der nach seinem Werke der „Elia Rabba" genannt wird und dessen religionsgesetzliche Entscheidungen noch heute als bindend angesehen werden, tritt nunmehr in den Vordergrund. Bei einem großen Teile der Judenältesten herrschte nun das Bestreben, R. Elia zum ersten Oberrabbiner der Prager Judenschaft zu wählen. Um diese Wahl unmöglich zu machen, richteten Löbl, Sohn des Todrot Brodt, und Judl, Sohn des Abraham Judeies, am 12. Oktober 1696 ein Gesuch an den Kaiser, worin sie gegen die beabsichtigte Wahl des Elias Wedeies zum Prager Oberrabbiner protestierten. Sie führen die Gründe an, weswegen seinerzeit Wolf Wedeies nicht zum Prager Oberrabbiner gewählt worden sei und belegten dies mit der Abschrift des Schreibens der Hofkammer an die böhmische Hofkanzlei vom 27. Mai 1693. Wolfs Sohn Elias sei noch weniger für dieses Amt geeignet, da er minder gelehrt und Bondis Schwiegersohn sei. Es möge überhaupt „keiner aus der Prager jüdischen Gemeinde" zum Oberrabbiner gewählt werden. Der Kaiser beauftragte daraufhin am 15. Jänner 1697 die Statthalter, über diese Beschwerde einen Bericht an die böhmische Hofkanzlei einzuschicken. R. Elias Wedeies bemühte sich nun, seine Qualifikation für das Prager Oberrabbinat durch Beibringung zweier Zeugnisse nachzuweisen. In dem einen vom 19. Feber 1697 bestätigt der Vorstand der Judengemeinde in Kolin, daß Elias Wolf Wedeies seit Feber 1685 als Rabbiner in Kolin zur vollsten Zufriedenheit der Gemeinde wirke. Durch seine „Aussprüche und Vergleichungen" habe er es jederzeit verstanden, die Gemeinde in Ruhe und Einigkeit zu erhalten. „Dem Gebrauche nach" sollte er zwar als ihr Rabbiner in Kolin wohnen, in Anbetracht seiner moralischen und rabbinischen Qualifikationen willigten sie jedoch ein, daß er von Prag aus das Koliner Rabbinat versehe (vgl. Beil. XI). Das andere Zeugnis stammte von den Prager Ober- und Unterjuristen46. Diese bezeugen am 12. Feber 1697, daß „der Rabbiner R. Elias, Rabbiner der Judenschaft in Kolin, auch Rabbiner der weithen Hoff Schule und Ober Jurist der Prager Judenschaft" ein wahrhafter und aufrichtiger Mann sei, das Studium mit großem Eifer betreibe und daß dessen Predigen und Disputationes „mit gutem Fundament" seien, gleichwie denen von vornehmen Oberrabbinern. Mit Genehmigung des 27 105

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