Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 101)
- Language
- German
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zu schaffen gegeben. Nach dem Tode des früheren Primators Moses Abeles39 berief der Monatshalter Aron Katz Reiteries für den 11. November 1694 den gesamten Vorstand zu einer Sitzung ins jüdische Rathaus, um einen „Interims-Primas" zu wählen, dem das Gemeinde-Insigel zu übergeben wäre. Samuel Isak Sachsel-Taussig wurde hiezu per maiora vota gewählt. In derselben Sitzung wurde anstatt des ersten Oberjuristen Feisch Lichtenstadt, der als Rabbiner nach Jungbunzlau ging, R. Jakob Reischer-Backofen,40 ein Schwiegersohn des R. Wolf Wedeies, und an Stelle des Oberjuristen Lippmann Wolf Graetz, der im Jahre 1694 als Rabbiner in Jungbunzlau gestorben ist,41 R. Isak Salomon Moscheles- Schulhof, bekannt durch seine Erlebnisse bei der Erstürmung Ofens im Jahre 1689,42 zum Oberjuristen gewählt. Chaim Toders, mit den Vorschlägen unzufrieden, warf während der Wahl das „Ballerle" weg, verließ das Rathaus und erstattete bei der böhmischen Kammer sofort die Anzeige über die Wahl, die ohne deren vorherige Genehmigung erfolgt wäre. Daraufhin ließ die böhmische Kammer eine strenge Untersuchung durchführen, in deren Folge jedes Mitglied des Vorstandes protokollarisch aussagte, es hätte sich nur um die Wahl eines Interims-Primas zum Zwecke der Aufbewahrung des Gemeindesiegels gehandelt, ebenso sei die Wahl der beiden Oberjuristen nur mit nachheriger Genehmigung der böhmischen Kammer gedacht gewesen. Die Folge jener Anzeige war, daß die Wahl der beiden Oberjuristen zunächst von der böhmischen Kammer nicht genehmigt wurde. Erst als die gewählten zwei Oberjuristen am 6. September 1695 selbst bei der böhmischen Kammer um Genehmigung ihrer Wahl einreichten, erteilte diese den Prager Judenältesten den Konsens zur Wahl zweier Oberjuristen. Doch erst am 5. Juni 1696 entschlossen sich die Ältesten, um Bestätigung der gewählten beiden Oberjuristen anzusuchen. Zur Begründung ihres Ansuchens führten sie an, daß von den sechs Oberjuristen nur noch einer übrig geblieben sei und überdies Oberrabbiner Abraham Broda demnächst nach Hamburg zur Hochzeit seines Sohnes43 verreisen werde. Tatsächlich ersuchte Abraham Broda am 18. Juni 1696 die böhmische Kammer um Bewilligung der Reise und um Ausstellung eines Passes für sich und seinen Sohn: „... er wolle 16 Wochen von Prag ferne sein und nur Kleider und Mobilien mitnehmen". Auf die Frage der böhmischen Kammer, wer während der Abwesenheit des Oberrabbiners die rabbinischen Funktionen ausüben und wieviel Abzugsgeld dessen Sohn bezahlen werde, antworteten die neuen Regierer: Esriel Bondi, Chaim Mesia (Toders), Israel Levi Horowitz und Jossei Libochowitz, daß die Schulrabbiner die rabbinischen Funktionen unentgeltlich versehen würden und der Sohn Brodas keine Abzugsgelder zu bezahlen verpflichtet sei. 104 26