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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 99

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 99)
Language
German
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Judengemeinde nicht einleben und entschloß sich nach einer halbjährigen Tätigkeit in Prag, die Stätte seiner Wirksamkeit zu verlassen. Der Ruf seiner Gelehrsamkeit und seines bescheidenen Wesens war weithin gedrungen und so wurde er an Stelle des verstorbenen Rabbiners Gerson Aschkenasi als Rabbiner nach Metz berufen. Um sich seiner neuen Gemeinde vorstellen zu können, ohne das Anrecht auf das Prager Oberrabbinat zu verlieren, erschien er am 4. August 1694 vor den ernannten vier Regierern der Prager Judenschaft und erklärte ihnen, er müsse eine Reise unternehmen, die zumindest ein halbes Jahr beanspruchen werde. Während der Zeit seiner Abwesenheit möge ihm das Prager Oberrabbinat vorbehalten bleiben und seiner Frau das Wochengehalt von 3 fl. und aDe Nebengefälle ungeschmälert ausbezahlt werden. Die Regierer fanden sein Vorbringen für billig und versprachen mit Genehmigung der böhmischen Kammer seinem Wunsche zu entsprechen. Am 9. August gaben sie dem jüdischen Rentmeister Lazar Cantor Perls und dessen Gegenhändler Jakob Dworeles den Auftrag, der Frau des Oberrabbiners während dessen Abwesenheit das Gehalt und die Akzidentien auszuzahlen . Gleichzeitig reichte Gabriel Elkesch bei der kaiserlichen Hof kammer um Bewilligung ein, damit er seine Reise ohne Nachteil für seine Stelle als Prager Oberrabbiner unternehmen könne, ebenso um Erteilung eines Passes, was ihm diese am 9. August bewilligte. Wegen Genehmigung der Auszahlungen richtete „Estera37 des Gabriel von Elkisch Ober Rabiners zu Prag Eheweib" am 19. August an die böhmische Kammer ein Gesuch, dem sie eine Abschrift des Protokolls über die Vorsprache ihres Mannes beim Vorstande und dessen Zustimmung beilegte. Die Ältesten, von der böhmischen Kammer befragt, äußerten sich für die Auszahlung, „weilen es altershero so gebräuchlich und observirt worden, wann ein Rabiner wegen gewisser Geschäften auf eine Zeit abreiset, unter dessen dem Rabiner die Besoldung und Accidentien gereicht werden". Am 30. August gab auch die böhmische Kammer ihre Zustimmung dazu. Ester sah sich noch einmal veranlaßt bei der böhmischen Kammer einzureichen, als die halbjährige Frist für die Reise ihres Mannes zu Ende ging. R. Gabriel könne, wie sie mitteilt, „wegen groß eingefallener Kälte, als ein alter Mann (welcher, wie notorium, noch dazu fast alle Tag fasten tuet)38 seine Reiss anjetzo so geschwindt anhero nicht bewerkstelligen". Sie ersucht am 14. Jänner 1695 um Verlängerung, der ihm zugesicherten Rechte bis zum Eintritt der wärmeren Jahreszeit. Gabriel Elkesch kam zwar wieder nach Prag zurück, doch nur um es im Sommer 1695 mit Frau und Kindern für immer zu verlassen. 102 24

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