Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 98)
- Language
- German
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Gabriel Elkesch hatte auf Vergütung seiner Reiseauslagen Anspruch; als ihm diese von der Prager Judengemeinde nicht ersetzt wurden, wandte er sich am 20. März 1694 mit einem Gesuch an die böhmische Kammer. Außer um Rückerstattung seiner Reisekosten ersucht er auch am Auszahlung seines Gehaltes von der Zeit seiner Amtsbestätigung durch den Kaiser, da er, ohne eigene Schuld, die Stelle erst zu einem späteren Zeitpunkte antreten konnte. Er wandte sich auch gegen die Zuweisung der Akzidentien an den Unterrabbiner Abraham Broda, „da doch derbei unsere Ceremonien nicht von ihme Brodt (in deme die Ober Rabiner Stelle in der Schull, auf welcher der Ober Rabiner zu sitzen pfleget, bis erfolgter allergnädigsten Kaiserlichen Resolution verschlagen gewesen, also weilen er Brodt die stell nicht betreten durfte, viel weniger er die Funktion versehen hat), sondern von den Oberjuristen administriert und versehen worden seient". Wie einsam er sich in Prag fühlte, zeigen die Worte: „ammeisten weilen ich ein frembder Mann und niemand habe, der vor (für) mich solicitiren thete". Am gleichen Tage übersandte die böhmische Kammer dieses Gesuch an den Raitdiener Opitz, um nach Vernehmung der Ältesten ein Gutachten abzugeben. Opitz ließ die Ältesten zu sich kommen, diese erklärten aber, ihm ihre Meinungsäußerung schriftlich einzuhändigen. Fast zwei Monate dauerte es, bis die Prager Judenältesten einen einheitlichen Vorschlag über die Forderungen ihres Oberrabbiners abgegeben hatten. Sie anerkannten darin die Ansprüche R. Gabriels auf Ersatz der Reiseauslagen, die 600 fl. betragen hätten. Der Rabbi hätte während der langen Reise sein ganzes Geld verzehrt und könne sich durch den geringen Wochenlohn von 3 fl. nicht erholen, „in deme derselbe mit seinem Gesindl mehr denn doppelt soviel wöchentlich verzehren muß". Die Ältesten schlagen daher vor, ihm wenigstens 200 fl. aus der Gemeindekassa zu geben. Opitz übersandte diesen Vorschlag am 15. Mai 1694 an die böhmische Kammer mit dem Ersuchen, ihn zu bestätigen. Nach einiger Zeit gab die böhmische Kammer den Auftrag, dem Oberrabbiner die 200 fl. auszuzahlen. Opitz ließ auch die strittigen Akzidentien zwischen beiden Rabbinern teilen. Damit unzufrieden, legte Abraham Broda auf 50 von den 200 fl. beim jüdischen Kassier Joachim Fauwer-Taussig ein Verbot ein, wogegen sich der Oberrabbiner bei der böhmischen Kammer am 17. August 1694 beschwerte. Opitz, mit der Ordnung dieser Geldangelegenheit betraut, schlichtete nach wiederholter Rücksprache mit den beiden Rabbinern den Streit in der Weise, daß der Oberrabbiner von dem strittigen Gelde 35 fl., Abraham Broda aber nur 15 fl. erhielt. R. Gabriel Elkesch konnte sich in die Parteiverhältnisse der Prager 23 101