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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 96

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 96)
Language
German
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IRI
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Juden aus Polen mitzubringen. Die Statthalter mögen über ihn ihren Schutz halten.8« (Vgl. Beil. VIII.) In dieser kaiserlichen Resolution lag jedoch der Keim für neue Zwistigkeiten, da sie nur R.Gabriel, nicht aber den gleichzeitig mit ihm gewählten R. Abraham Broda erwähnte. Die Anhänger Brodas sahen sich dadurch gegenüber den Anhängern des Gabriel Elkesch im Nachteile und die bei der Wahl getroffene Einigung der Prager Judenältesten drohte zu zerfallen. Dieses veranlaßte die böhmische Kammer am 21. August 1693 dem Altstädter Richter anzubefehlen, in allen Judenschulen zu verlautbaren, daß jeder Jude den „nitermelten Brodt" als einen Oberrabbiner anerkennen müsse und keiner ihm die Vorrechte eines Oberrabbiners entziehen dürfe. Um auch dem erwählten Abraham Broda ein legales Recht zu seinem Rabbineramte zu verschaffen, ersuchten die Judenältesten am 30. September 1693 den Kaiser, den gleichzeitig mit R. Gabriel Elkesch aufgenommenen R. Abraham Broda, „zur Verhütung aller neuen Zwistigkeiten und Erhaltung des Ruhestandes" in der Gemeinde, zu bestätigen und in Schutz zu nehmen. Der Kaiser entsprach schon am 5. Oktober 1693 dem Gesuche der Prager Judenältesten und erließ an die Statthalter das entsprechende Dekret. (Vgl. Beil. IX.) Diese kaiserliche Bestätigung Abraham Brodas ist lange Zeit hindurch nicht zur Kenntnis der böhmischen Kammer und der Prager Judenältesten gelangt, was die ganze künftige Stellung des neuen Prager Oberrabbiners Gabriel Elkesch entscheidend beeinflußt hat. R. Gabriel wurde von den Prager Judenältesten von seiner erfolgten Bestätigung des Kaisers zum Prager Oberrabbiner gleich verständigt und veranlaßt, sein Rabbinat in Olkusz aufzugeben und die Reise nach Prag anzutreten. Über sein Ansuchen erhielt er vom polnischen König einen Paß, durch den er in Polen ungehindert reisen konnte, erst an der Grenze der böhmischen Länder tauchten die Schwierigkeiten auf. „Gabriel Elkösch Ober Rabiner der Prager Judenschaft", wie er sich unterschrieb, reichte sub praes. 16. Oktober 1693 an den Präsidenten der böhmischen Kammer, Graf Franz Joseph Schlick, ein Gesuch ein, die Anordnung zu treffen, daß er alle Ortschaften des böhmischen Königreichs sicher, ohne Maut und Zoll „(in deme nichts anderes als meine benötigten Mobilien und mir zu meinen Studys taugliche jüdische Bücher hereinbringe)" passieren könne. Diesem Gesuche des neuen Prager Oberrabbiners kam die böhmische Kammer nicht nach; sie verständigte ihn vielmehr, seine Reise bis zur erfolgten Bestätigung des zweiten Oberrabbiners Abraham Broda zu unterbrechen. Dagegen übersiedelte Abraham Broda in aller Eile von Raudnitz nach Prag noch lange bevor Gabriel Elkesch sein Amt antreten konnte. 21 99

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