Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 92)
- Language
- German
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Unterdessen langte an den Kaiser auch das Gesuch der Prager Judenältesten sub praes. 16. Feber um Konfirmation der gewählten Rabbiner ein. Zum großen Teile stimmt dieses mit dem Gesuche der Ältesten vom Jahre 1647 wörtlich überein. Sie legen darin die dringende Notwendigkeit der Wahl und die Nützlichkeit der Besetzung des Oberrabbinates dar und ersuchen den Kaiser, die beiden Oberrabbiner in Protektion und Schutz zu nehmen, „damit die arme Gemeinde ferner in Fried, Einigkeit und guter Ordnung wäre". Als Folge dieser Eingaben erließ Leopold I. d. d. Wien 17. Feber an die Statthalter ein Dekret, worin er seiner Verwunderung Ausdruck gibt, daß die Prager Judenältesten den Wolf Wedeies, „ungeachtet er die Verdienste seines Vaters vor sich habe" und selbst sein Amt ordentlich versehe, verstoßen und ihm einen Ausländer aus Polen vorziehen. Die Statthalter mögen sich darüber, wie über das Konfirmationsgesuch der Ältesten gründlich informieren, sich diesbezüglich mit der Appellationskammer und der böhmischen Kammer in Verbindung setzen und ein Gutachten an die böhmische Hof kanzlei einschicken. Kurz bevor dieses kaiserliche Dekret in Prag bekannt wurde, war die bereits erwähnte Bestätigung der Wahl durch die Hof- und böhmische Kammer in den Synagogen verlautbart worden, wovon die böhmische Kammer den Statthaltern gleich Mitteilung machte und sie ersuchte, die Rabbiner in ihren Schutz zu nehmen. Als die Anhänger des Wolf Wedeies vom Eintreffen des kaiserlichen Dekretes erfuhren, gaben Lazarus Michl Wiener, Aaron Schlackenwerth, Isak Pschibram und Wolf Raudnitz (Spira) am 5. März die „fußfallende Bitte" an die Statthalter ein, „den vermeintlichen an und aufgenommenen" Oberrabbiner, der zur „Installierung seines Oberrabbiner Ambts" nach Prag berufen wurde und auch „stündlich erwartet wird", den Eintritt in die Prager Städte zu verwehren . Es möge alles bis zur Erledigung der kaiserlichen Resolution in statu quo verbleiben. Nach der damaligen Sitte wurde nämlich dem neugewählten Oberrabbiner gleich nach der Wahl durch eine Abordnung der Gemeinde der Rabbiner-Brief (Aufnalimsschein) überreicht und gleichzeitig ersucht, sich persönlich seiner neuen Gemeinde vorzustellen ,82 Am 5. März 1693 übersandten die Statthalter eine Abschrift des kaiserlichen Dekrets und der Beilagen zur Begutachtung an die Appellationskammer und an die böhmische Kammer. Während sich die Appellationskammer diesbezüglich mit dem Altstädter Richter in Verbindung setzte, übersandte die böhmische Kammer das Dekret und das Gesuch der zehn Prager Juden vom 6. Feber an die Prager Judenältesten zur Meinungsäußerung . Die Antwort der Ältesten an die böhmische Kammer am 9. März 1693 17 95