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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 89

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 89)
Language
German
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IRI
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R. Gabriel Elkesch, im Rufe eines großen Gelehrten und eines bescheidenen aber tüchtigen Rabbiners, erschien auch den anderen als der geeignete Mann für das Prager Oberrabbinat, doch glaubten sie, ihren Talmudschulen erst durch die Wahl des schon damals gefeierten Lehrers R. Abraham Broda den höchsten Glanz verleihen zu können. Die Freude über die getroffene Wahl war bei den Prager Juden im allgemeinen groß, nur die Verwandten und Freunde des zurückgesetzten R. Wolf Wedeies waren über den Ausgang der Wahl empört. Sie beschlossen, alle nur möglichen Schritte zu unternehmen, um das Ergebnis der Wahl zunichte zu machen. Der neue Vorstand hat sogar R. Wolf Wedeies von seinem seit dem Tode seines Vaters innegehabten Amte eines ersten Oberjuristen abgesetzt und an seine Stelle R. Feisch Lichtenstadt,27 Verfasser des „Dat Esch", eingesetzt. Die Prager Juden Juda Porges, Joachim Pohl und Joseph Löbl Weltsch, Verwandte und Freunde von Wedeies, verfaßten gleich nach dem Bekanntwerden des Wahlresultates ein Protestschreiben, das sie an die kaiserliche Hofkammer sandten. Darin werden besonders folgende fünf Punkte hervorgehoben: 1. Die gewählten Rabbiner hätten in Prag viele Verwandte und Freunde, denen sie zu Ämtern verhelfen und bei der Entrichtung der Kontribution verschonen würden. 2. Die Wahl wäre überflüssig gewesen, weil das Oberrabbinat durch R. Wolf Wedeies ohnehin seit zwölf Jahren würdig versehen worden sei. 3. Infolge Aufnahme der Rabbiner werde das Obersteueramt durch das Rabbiner-Geld (Akzidentien), das bisher in die Kontributionskassa gekommen sei, verkürzt, die müßten überdies noch entlohnt werden. 4. Durch die Aufnahme zweier Rabbiner würden Parteiungen und Zwiespälte entstehen. 5. Seien die beiden Rabbiner für das Amt „incapabl" und die Parteien wollen sich durch sie nur stärken. Die von der böhmischen Kammer am 2. Jänner 1693 an die Prager Judenältesten28 zur Berichterstattung übersandte Eingabe der Privatjuden beantworteten sie am 9. Jänner. Nach einem Rückblick über die Vorgeschichte, die die Besetzung des Oberrabbinates als wünschenswert erscheinen ließ, schildert der Vorstand den Vorgang der Wahl und ihre Bedeutung für die Prager Judenschaft, um dann schließlich die vorgebrachten Einwände Punkt für Punkt zu widerlegen. Die Rabbiner seien ausschließlich zur Verrichtung ihrer Amtspflichten da und hätten mit der Wahl der Beamten oder mit der Kontributionsanlage, bei denen nur die Fähigkeit zu einem Amte, bzw. die Vermögensverhältnisse maßgebend seien, nicht das geringste zu tun. Es sei übrigens nicht möglich, sobald einen Rabbiner zu finden, der in der großen Prager Judengemeinde keine Verwandte hätte. Das Oberrabbinat wäre durch R. Wolf nicht besetzt, er wäre nur der erste der sechs Oberjuristen 92 14

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